…wären einem Betrieb zuzurechnen, der steuerpflichtig ist. Spenden Rz 293: Siehe Rz 158. Spielerverkauf Rz 294: Siehe Rz 297 "Sportlerablöse". Sponsoreinnahmen Rz 295: Siehe Rz 157 bis 164. Sportbetrieb Rz 296: Siehe Rz 366 bis 368. Von einem Sportverein veranstaltete Fitnessveranstaltungen (zB Wandertagen, Laufveranstaltungen) stellen…
… 45 Abs. 1 BAO oder unter Umständen (abhängig vom Angebot) einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. 1.2.2.2 Sponsoreinnahmen 1.2.2.2.1 Steuerliche Behandlung bei der begünstigten Körperschaft Rz 157: Sponsoreinnahmen eines Vereines, die als Gegenleistung für eine nachhaltige und ins Gewicht fallende…
6.3.2 Vereine im Speziellen 6.3.2.1 Internationale Sportveranstaltungen Rz 757: Ist der Veranstalter (und Werbeleister) ein gemeinnütziger Verein, ist die vom Veranstalter veranlasste oder geduldete Werbung bei internationalen Sportgroßereignissen nicht werbeabgabepflichtig, weil davon auszugehen ist, dass die Werbeadressaten überwiegend im Ausland…
6.1.14. Gemeinnützige Sportvereinigungen 6.1.14.1. Begriff Gemeinnützigkeit Rz 883: Hinsichtlich des Begriffes "Gemeinnützigkeit" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 20 sowie Rz 72 verwiesen. Das Fehlen eines Gewinnstrebens setzt voraus, dass die jeweilige Sportvereinigung während ihres gesamten Bestehens…
Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…