RIS AI
71 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…nicht unter das UmgrStG, sondern unter das allgemeine Ertragsteuerrecht (siehe dazu näher Rz 30a). 6.1.3.1. Aufspaltungen - Abspaltungen 6.1.3.1.1. Allgemeines Rz 1647: Beide Spaltungsformen (Auf- wie Abspaltungen) sehen Gesamtrechtsnachfolge vor. Diese Gesamtrechtsnachfolge ist eine partielle, dh. sie ist beschränkt…

UmgrStR 2002 Rz 1751–17666.5.5. Nichtverhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…das Beteiligungsverhältnis je 50% und der Verkehrswertanteil je 450 (je 50% des übernommenen Vermögens). Die Anschaffungskosten an der spaltenden Z-GmbH je 275, das Beteiligungsverhältnis an beiden Gesellschaften je 50% und der Verkehrswertanteil je 550 (50% des verbliebenen Vermögens in Höhe von 1.100). In…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…3 UmgrStG, Zusammenschlüsse (§ 23 UmgrStG) gemäß § 26 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Realteilungen (§ 27 UmgrStG) gemäß § 31 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Spaltungen (§ 32 UmgrStG) gemäß § 38 Abs. 3 UmgrStG, Steuerspaltungen (§ 38a UmgrStG) gemäß § 38f Abs. 2 UmgrStG. Beispiel: Die A-GmbH als übertragende Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1794–18016.10. Spaltung und Einlagenrückzahlung
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Aufspaltung zur Aufnahme Rz 1796: Bei der Konzentrations-Aufspaltung zur Aufnahme in Verbindung mit einer Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der spaltenden Körperschaft ist bei der steuerlichen Behandlung der Anteilsinhaber eine Aufspaltung zur Neugründung mit einer nachfolgenden Verschmelzung der neuen Körperschaft auf die übernehmende Körperschaft gemäß…

LStR 2002 Rz 921–92215.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…des Einbringenden im Zusammenhang mit der Beschäftigung ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch für Zeiträume steuerlich wirksam, die nach dem Abschluss des Einbringungsvertrages beginnen (§ 18 Abs. 3 UmgrStG). Bei Spaltungen bleibt die spaltende Körperschaft bis zur Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch Arbeitgeber (§ 38 Abs. 1 UmgrStG).

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a.3. Besondere Voraussetzungen (§ 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

… 10 UmgrStG für Umwandlungen (siehe dazu Rz 566 ff) und § 21 UmgrStG für Einbringungen und Spaltungen (siehe dazu Rz 1171 ff). Diese für die jeweilige Umgründungsart maßgeblichen Regelungen gelten nach § 2 Z 1 bis 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV sinngemäß für den Übergang eines Zins- oder EBITDA…

UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…aufgrund des Verweises in § 34 Abs. 1 UmgrStG auch für Spaltungen Bedeutung (siehe dazu Rz 1675 und Rz 1691). 3.5.2.2. Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen mit Stichtagen nach dem 30.6.2023 3.5.2.2.1. Rückwirkung von Rechtsbeziehungen bei Vorliegen…

UmgrStR 2002 Rz 1767–17766.5.8. Internationale Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…GmbH und D-GmbH dergestalt aufgespalten, dass die A-GmbH 100% der Anteile an der C-GmbH und die B-GmbH 100% der Anteile an der D-GmbH erhält. Für die A-GmbH ist durch die Spaltung eine internationale Schachtelbeteiligung entstanden. Dies hat zur Folge…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GmbHG), bei Verschmelzungen von Genossenschaften gleicher Haftungsart (§ 1 Genossenschaftsverschmelzungsgesetz), bei Umwandlungen nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (§ 1 UmwG), bei Spaltungen nach dem Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (§ 1 SpaltG), im Falle der Anwachsung nach § 142 UGB, Fortsetzung der Vorgesellschaft durch die…

KStR 2013 Rz 999–100314.2.2.3 Wirkung
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

…241 ff) dahingehend erweitert, dass die Gesamtbetrachtung aller Strukturelemente auch durch Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen und Spaltungen nicht beeinträchtigt werden kann, dh. auf die Zeit vor und nach der Umgründung zu beziehen ist. Sollte der Manteltatbestand bereits vor der Umgründung verwirklicht sein, stellt sich im Umgründungszeitpunkt…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…vom 12. September 1996, 06 8661/1-IV/6/96, betreffend Anwendung des Art. II und VI UmgrStG auf Umgründungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Spaltungsgesetz, beide BGBl. Nr. 304/1996. Die Punkte 5.1 bis 5.4 im Erlass des BMF vom 31. März…

UmgrStR 2002 Rz 187–2221.4. Verlustabzug (§ 4 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… 10, siehe Rz 566 ff), Einbringungen (Art. III UmgrStG - § 21, siehe Rz 1171 ff) und Spaltungen (Art. VI UmgrStG - § 35, siehe Rz 1702 ff) Bedeutung. Rz 191: Systematischer Aufbau des § 4 UmgrStG: Z 1 lit. a regelt die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Überganges der…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…UmgrStG (§ 2 Z 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV, siehe Rz 593a ff), Einbringungen nach Art. III UmgrStG (§ 2 Z 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV, siehe Rz 1215a ff) und Spaltungen nach Art. VI UmgrStG (§ 2 Z 3 Zinsvortrags-ÜbergangsV, siehe Rz 1726a ff) eine Rolle spielen. Die in § 1…

UmgrStR 2002 Rz 349–3541.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…20.000 zu erfolgen (vorgenommene Abschreibung minus Wertverlust). Eine von der übertragenden Körperschaft auf ihre Beteiligungskörperschaft begonnene Firmenwertabschreibung geht im Rahmen einer up-stream Verschmelzung auf die übernehmende Körperschaft über und kann bei dieser "nahtlos" fortgesetzt werden (siehe zur up-stream Spaltung auch Rz 1786c…

UmgrStR 2002 Rz 7603.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…gegen Gewährung von Anteilen der begünstigten Gesellschaften an die übertragende Gesellschaft überträgt. Gemäß § 47 Z 2 EU-UmgrG gilt der Vorgang einer Ausgliederung für gesellschaftsrechtliche Zwecke als Spaltung. Für steuerliche Zwecke fällt eine Ausgliederung im Sinne des § 47 Z 5 EU-UmgrG jedoch unter Art…

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Betriebseinnahmen; korrespondierend liegen bei der X-GmbH Betriebsausgaben vor. Bei Spaltungen mit Stichtagen vor dem 1.7.2023 sind diese steuerlich nicht anzuerkennen (siehe Rz 973 ff). Beispiel 2: Die X-GmbH verkauft der Y-GmbH am 27.2.0227.2.X2 eine Maschine. Ferner…

UmgrStR 2002 Rz 1702–17196.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Körperschaft (Rz 1719) die Einschränkung der Doppelverlustverwertung (Rz 1720 ff) und das allfällige Wirksamwerden oder Nichtwirksamwerden eines Mantelkauftatbestandes (siehe Rz 1724 ff). 6.4.1. Vortragsfähige Verluste der spaltenden Körperschaft 6.4.1.1. Gemeinsamkeiten bei der Auf- und Abspaltung 6.4.1.1.1…

UmgrStR 2002 Rz 1777–17846.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…A-GmbH ist C mit 50% beteiligt. Nach der nichtverhältniswahrenden Abspaltung sinkt sein Anteil an der A-GmbH auf 20% ab. Bis zum 11.11.02 (=Tag der Eintragung der Spaltung ins Firmenbuch) erzielt C Einkünfte aus selbständiger Arbeit, danach Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Beispiel…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…3 KStG 1988 grundsätzlich außer Ansatz (siehe auch KStR 2013 Rz 1453; zur Berücksichtigung eines tatsächlichen und endgültigen Vermögensverlustes siehe KStR 2013 Rz 1224). Dies gilt auch für grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG. 6.13.3. Abspaltung mit voller Steuerpflicht 6.13.3.1…

EStR 2000 Rz 610320.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…dargestellten Grundsätze. Für Zwecke des KESt-Abzugs ist stets davon auszugehen, dass bei Vorgängen, die vom Typus her im UmgrStG geregelt sind (Verschmelzung, Einbringung, Spaltung), auch die Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG erfüllt sind und somit kein Tausch vorliegt (vgl. § 2 Abs. 2 Z 2 und § 3…