RIS AI
4 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 3461–346327. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…bzw. Abnehmer gemäß Art. 3 Abs. 4 UStG 1994) ist. Die Haftung für solche Lieferungen oder sonstige Leistungen greift nur, wenn es zu einer Sorgfaltspflichtverletzung kommt (siehe § 27 Abs. 1 UStG 1994), die Plattform nicht selber Steuerschuldner für die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ist (vgl…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer Meldepflicht- oder Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…derselben Ware ohne Beanstandungen, gleichlautende vZTAs für die gleiche Ware wurde anderen Anmeldern erteilt usw.), kann ihm im Falle einer unerwarteten Änderung der bisherigen Einreihungspraxis keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. (8) Auch für die Gutgläubigkeit gelten im Falle der Präferenzen gemäß Art. 119 Abs. 3 UZK…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…