…bei Beachtung der einem ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt die unrichtigen Angaben des Abnehmers nicht erkennen konnte. Was der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entspricht, kann nicht generell gesagt werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden. Maßgebend sind nicht die persönlichen Eigenschaften, Gewohnheiten und Kenntnisse des Unternehmers…
…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. …
…die verdeckte Ausschüttung bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (nunmehr des Unternehmers) erkannte oder erkennen musste. Die grundlegenden Erscheinungsformen einer verdeckten Ausschüttung (jede Einkommensminderung der Körperschaft ohne hinreichenden Rechtsgrund) sind danach bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (nunmehr des Unternehmers) zu erkennen und…
…Empfänger der Lieferung die entsprechenden abgabenrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Rz 4309d: Auf welche Weise der liefernde Unternehmer Name und Anschrift des Abnehmers festhält, bleibt dem Unternehmer überlassen. Unrichtige Angaben des Abnehmers, die der liefernde Unternehmer bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte…
…13/0039). Auch in diesem Bereich ist mangels einer Leistung auf Seiten des Anteilsinhabers der Maßstab der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden. 13.6.2.4 Unangemessen hohe Aufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers Rz 641: Dem Regelfall der verdeckten Ausschüttung liegt eine rechtsgültige…
…Leistung an gesellschaftsfremde Personen (Geschäftsführer, die nicht gleichzeitig Anteilsinhaber sind) gezahlt werden müsste. Richtschnur für die Beurteilung des Ausmaßes sind sowohl der Fremdvergleich, als auch die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Je größer der Einfluss eines angestellten Geschäftsführers ist, desto eher ist die Möglichkeit…
…Bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters hätte eine Steuerberatungs-GmbH in diesem Fall einem Nichtgesellschafter keine Vermögensvorteile für die Überlassung des Geschäftswertes zugewendet, da der Inhaber der Praxis bei ihr als Geschäftsführer angestellt war. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird keine wirtschaftlichen…
…die Wesentlichkeit nicht immer nur nach quantitativen Kriterien bewerten. Daher bedarf es einer Wertungsentscheidung in jedem Einzelfall, wobei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden und darauf zu achten ist, dass für einzelne Geschäftseinheiten ausreichend belegt wird, dass die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz…
…dass diese Einschätzung zu Unrecht erfolgt ist, hat eine Berichtigung des ursprünglichen Bilanzansatzes nicht zu erfolgen, wenn die ursprüngliche Einschätzung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erfolgt ist. Der aktuelle Wissensstand ist aber für die Erstellung der aktuellen Bilanz jedenfalls zu berücksichtigen. Rz 3309h: Rückstellungen…
…oder den Ausschluss des Zweigvereins/Unterverbands/der Körperschaft beschließt. Ist ein Ausschluss nicht möglich (zB wegen laufendem Meisterschaftsbetrieb), muss zumindest sichergestellt werden, dass der jeweilige Zweigverein/Unterverband/die jeweilige Körperschaft von der Zuteilung bzw. Weiterleitung von VerbandsmittelnMitteln der leitenden Körperschaft und öffentlichen Förderungsmitteln ausgeschlossen wird…
…die Geschäftsunterlagen für ein unglaubwürdig erscheinendes Entgelt für die Baubetreuung nicht vorgelegt, ist es unbedenklich, hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Betrages eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen (VwGH 18.12.1990, 89/14/0133). Geschäftswert Rz 780: Siehe Stichwort "Firmenwert", Rz 757. Geschenke Rz 781: Eine Schenkung…
…der Fall, wenn Versuche oder Handlungen unternommen werden, die auf eine Störung des ordnungsmäßigen Ablaufes der Datenübermittlungen abzielen, eine Störung des ordnungsmäßigen Ablaufes der Datenübermittlungen zur Folge haben oder Sicherheitsauflagen, Sorgfalts- oder Geheimhaltungspflichten verletzen. § 3 FOnV 2006 gilt für die Anmeldung zu FinanzOnline entsprechend. Keine…
…der Fall, wenn Versuche oder Handlungen unternommen werden, die auf eine Störung des ordnungsmäßigen Ablaufes der Datenübermittlungen abzielen, eine Störung des ordnungsmäßigen Ablaufes der Datenübermittlungen zur Folge haben oder Sicherheitsauflagen, Sorgfalts- oder Geheimhaltungspflichten verletzen. § 3 FOnV 2006 gilt für die Anmeldung zu FinanzOnline entsprechend. Keine…
…mit dem Status der Person nicht im Einklang stehen, oder wenn in den Belegen Informationen fehlen, die für den Nachweis des Status der Person notwendig sind (Sec. VII Rz 5 CRS-Kommentar). Ein meldendes Finanzinstitut ist nicht verpflichtet, sich auf einen geprüften Jahresabschluss zu verlassen…