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LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988) 5.1 Werbungskosten allgemein (§ 16 Abs. 1 EStG 1988) 5.1.1 Begriff der Werbungskosten 5.1.1.1 Allgemeines Rz 223: Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

10.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988) 10.2.1 Allgemeines Rz 4030: Werbungskosten sind Wertabflüsse von Geld oder geldwerten Gütern, die durch eine Tätigkeit veranlasst sind, welche auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtet ist. Diese Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im…

LStR 20025.9 ABC der Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.

LStR 2002 Rz 3835.9.21.5 Fachliteratur
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.9.21.5 Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar…

EStR 2000 Rz 8060Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Werbungskosten Rz 8060: Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger im Wege eines Freibetragsbescheides ist ab 2005 nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Für das Jahr 2005 ausgestellte Freibetragsbescheide sind außer Kraft getreten (§ 124b Z 112 EStG 1988). Im Rahmen einer (Antrags…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.2 Umfang der Tätigkeit Rz 407: Die angeführten Pauschbeträge können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Sachbezüge Rz 1629: Sachbezüge von Arbeitnehmern sind grundsätzlich Betriebsausgabe (Lohnbestandteil). Bezüglich naher Angehöriger siehe Rz 1161 ff. Sachwalterschaft, gerichtliche Erwachsenenvertretung Rz 1629a: Abzugsfähig ist die Verwaltung von Betriebsvermögen (auf Grund gesetzlicher oder letztwilliger Anordnungen), nicht aber die Kosten von Erbschaftsstreitigkeiten. Sanierungskosten Rz 1630: Vorzeitig anfallende…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

LStR 2002 Rz 320–3215.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

5.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Rz 320: Der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag steht aktiven Arbeitnehmern im vollen Umfang von 132 Euro jährlich zu, auch wenn eine nichtselbständige Tätigkeit nicht ganzjährig ausgeübt wird oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht ganzjährig besteht oder der Arbeitnehmerabsetzbetrag gemäß § 33…

LStR 2002 Rz 429–4317 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988) 7.1 Allgemeines Rz 429: Sonderausgaben stellen Einkommensverwendung dar (vgl. VwGH 28.10.1981, 3698/80). Nur die im § 18 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind grundsätzlich von Amts wegen wahrzunehmen, sofern das FA davon…

EStR 2000 Rz 1298–13045.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988) Rz 1298: Ab der Veranlagung 2022 ist die Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales möglich. Durch das Arbeitsplatzpauschale wird die betriebliche Komponente von wohnraumbezogenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, berücksichtigt. Aufwendungen…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Kammerbeiträge Rz 1569: Siehe Rz 1412 ff. Kfz-Aufwendungen Rz 1570: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Kilometergeld Rz 1571: Siehe LStR 2002 Rz 289 und Rz 371, und Stichwort "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Zur Höhe siehe LStR 2002 Rz 1404. Ab 1. Jänner 2011 bis…

LStR 2002 Rz 4016.1.4 Journalisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.4 Journalisten Rz 401: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Der Begriff des Journalisten ist dem Sprachgebrauch gemäß zu verstehen ist (VwGH 29.9.2004, 2004/13/0089 iVm VwGH 22.4.1992, 92/14/0002). Die Pauschalierung der Werbungskosten…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…