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LStR 2002 Rz 4026.1.5 Musiker
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.5 Musiker Rz 402: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Musiker gelten ua. Angehörige von Orchestern und Kapellen, weiters Dirigenten und Kapellmeister, Solisten und Barpianisten. Nicht zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Musiklehrer, unabhängig davon, ob sie an allgemein bildenden Schulen…

LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

15.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis 15.4.5.1 Ärzte Rz 968: Gastärzte Bei Ärzten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen, aber in solchen fallweise tätig werden (zB Gastchirurgen, Hausärzte in Sanatorien), gehören die aus einer solchen Tätigkeit zufließenden Einnahmen immer…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff) Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG 1988 Bezüge von Funktionären der Feuerwehr Bezüge (Sitzungsgeld, Fahrtkostenersatz) von Mitgliedern von Abwasserverbänden im Sinne des Wasserrechtsgesetzes Funktionsgebühren der rechtskundigen und fachtechnischen Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats (§ 74 Patentgesetz 1970…

LStR 2002 Rz 985–99115.4.5.14 Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

15.4.5.14 Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich Rz 985: Handelsdelegierte der Wirtschaftskammer Österreich sowie die von ihnen im Ausland beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte sind in den Organismus der Kammer eingegliedert und verpflichtet, den entsprechenden Weisungen zu folgen. Die Handelsdelegierten sind Auslandsbeamte im Sinne des § 92…

LStR 2002 Rz 4006.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen Rz 400: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu…

UStR 2000 Rz 311–3262.4. Sozialversicherung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

2.4. Sozialversicherung Randzahlen 291 bis 310: derzeit frei. 2.5. Fehlende Unternehmereigenschaft 2.5.1. Funktionsgebühren Rz 311: Für das Vorliegen von nicht steuerbaren Funktionsgebühren gelten die für das Ertragsteuerrecht geltenden Auslegungsgrundsätze zum § 29 Z 4 EStG 1988 (vgl. EStR 2000 Rz 6613 bis…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988) 19.1 Allgemeines 19.1.1 Abgrenzung Rz 1050: Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, dh. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.09.1983, 82/13/0094…

LStR 2002 Rz 89612.8.13 Geburt
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.13 Geburt Rz 896: Aufwendungen für eine Geburt in der Sonderklasse sind außergewöhnliche Belastungen, wenn triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eine Betreuung durch den eigenen Arzt erfordern. Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen allgemeiner Art reichen hingegen nicht aus (VwGH 13…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

19.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Solidarabgabe) - Rechtslage ab 1.1.2013 Rz 1069a: Für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2013 gilt beiBei sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 gilt abweichend von den in Rz 1055…

LStR 2002 Rz 3996.1.2 Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6.1.2 Bühnenangehörige, soweit siedie § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz dem Schauspielergesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler Rz 399: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Schauspieler, Humoristen, Komiker, Conferenciers, Sänger, Chansoniers, Chorsänger, Statisten, Solotänzer, Mitglieder eines…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 19.2.1 Voraussetzungen Rz 1055: Im Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige…

LStR 2002 Rz 976–98015.4.5.8 Ferialpraktikanten
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

15.4.5.8 Ferialpraktikanten Rz 976: Ferialpraktikanten stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis. Gerade ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnis spricht zwingend dafür, dass Praktikanten in ihrer Tätigkeit angeleitet werden, sohin "unter der Leitung des Arbeitgebers" stehen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). Auch eine differenzierte…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

6.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit Rz 427: § 5. Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden. Rz…

LStR 2002 Rz 3986.1.1 Artisten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.

EStR 2000 Rz 1251–12595.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…

LStR 2002 Rz 596–5997.13 Sonderausgabenpauschale (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.13 Sonderausgabenpauschale (nur bis 2020) Rz 596: Für Sonderausgaben, die gemäß Rz 580 ff in den "Sonderausgabentopf" fallen, ist bis 31.12.2020 ohne besonderen Nachweis ein Sonderausgabenpauschale von jährlich 60 Euro abzusetzen. Ein höherer Betrag wird nur berücksichtigt, wenn die Sonderausgabenzahlungen mehr als…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.2 Umfang der Tätigkeit Rz 407: Die angeführten Pauschbeträge können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die…

LStR 2002 Rz 1052–105419.1.2 Arten der sonstigen Bezüge
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

19.1.2 Arten der sonstigen Bezüge Rz 1052: Neben dem in § 67 Abs. 1 EStG 1988 beispielhaft aufgezählten 13. und 14. Monatsbezug gehören zu den sonstigen Bezügen etwa auch eine nach dem Jahresumsatz bemessene Provision, die nur einmal und in einem Betrag gezahlt wird…