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LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…darauf an, dass sich diese sowohl durch den Rechtstitel, auf den sich der Anspruch begründet, als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden (VwGH 30.04.2003, 97/13/0148). Es liegt im Wesen eines sonstigen Bezuges, dass er neben, also…

LStR 2002 Rz 1173–117521.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Rz 1173: Bezüge gemäß dem 6. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze steuerpflichtig, unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung oder ob eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Verdienstentganges erfolgt. Die Ausführungen in Rz 1171 und…

LStR 2002 Rz 1046–104817.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§ 63 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…4 EStG 1988) Rz 1046: Losgelöst vom Veranlagungsverfahren hat das FAFinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid in folgenden Fällen zu erlassen: Es werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 900 Euro glaubhaft gemacht und es ist für das betreffende Kalenderjahr entweder noch überhaupt kein Freibetragsbescheid…

LStR 2002 Rz 1053.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…(Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, ausgenommen Leistungen eines Härteausgleiches, der sich auf das 6. Hauptstück (Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge) bezieht, Geldleistungen nach § 4 Abs. 2 des BG über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz…

LStR 2002 Rz 493.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.6 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 49: Diese Bestimmung hat für den Bereich der Lohnsteuer keine Bedeutung.

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des Freibetrages von 620 Euro und unter Berücksichtigung der Freigrenze (siehe Rz 1055a) zu besteuern. Für die Anwendung der Bestimmungen des…

LStR 2002 Rz 84412.5.2.2 Besondere (zusätzliche) Aufwendungen laut der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…angesetzt werden (vgl. VwGH 27.02.2008, 2004/13/0116). Krankheitskosten, die mit der die Minderung der Erwerbsfähigkeit verursachenden Behinderung nicht in ursächlichem Zusammenhang stehen (zB Kosten einer Augenoperation bei einem Gehbehinderten), sind unter Berücksichtigung des Selbstbehalts neben den Mehraufwendungen auf Grund der Behinderung absetzbar.

LStR 2002 Rz 173 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Veranlagung die steuerfreien Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1011 lit. b EStG 1988 (bis einschließlich Rechtslage idF BBG 2011) und § 3 Abs. 1 Z 1132 EStG 1988 bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (allgemeiner…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…darauf an, dass sich diese sowohl durch den Rechtstitel, auf den sich der Anspruch begründet, als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden (VwGH 30.04.2003, 97/13/0148). Es liegt im Wesen eines sonstigen Bezuges, dass er neben, also…

LStR 2002 Rz 1123.3.39 Regionaler Klimabonus (§ 3 Abs. 1 Z 37 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Einkommen auf Grund dieser Sonderbestimmung berührt die Systematik des EStG 1988 nicht. Der regionale Klimabonus ist keiner Einkunftsart zuzuordnen, er hat auf die Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte und das Einkommen selbst keine Auswirkung, sondern wird lediglich nach der Ermittlung des Einkommens der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…164/1955; Abkommen zwischen Österreich und Ägypten auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung, BGBl. Nr. 198/1992 (Art. 54); Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/1955 (Art. VI); Ständige Beobachtermission der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. Nr…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 1069 enthaltenen Aussagen betreffend die Höhe der Besteuerung Folgendes: Für sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels beträgt die Lohnsteuer nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG 1988 genannten Beträge | 1. | für die ersten 620 Euro (Freibetrag…

LStR 2002 Rz 1123.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die aber in dem für die Gewinnbeteiligung maßgeblichen Wirtschaftsjahr beschäftigt waren. Eine Aliquotierung der Steuerbegünstigung anhand des Beschäftigungsausmaßes ist zulässig aber nicht zwingend vorzunehmen. Rz 112ea: Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gewinnbeteiligung allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird. Unter Gruppen…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Gemäß § 4 Abs. 2 ABBG kann ein Organ des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Setzen von Vollstreckungshandlungen (§ 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1…

ZK-4200Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.01.2024

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 (Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer gewährt. Bei Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes ist auch die Höhe des Durchschnittssteuersatzes iSd § 5 Abs. 1 ZBV 2016…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

3 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988) 3.1 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Siehe LStR 2002 Rz 18 bis 22. 3.2 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Der Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen wird bei beschränkter Steuerpflicht nicht gewährt (§ 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). Immobilienertragsteuer Rz 8043a: Für Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Grundstücksveräußerungen sind die Regelungen hinsichtlich des besonderen Steuersatzes (§ 30a EStG 1988), der Entrichtung der Immobilienertragsteuer (…

GebR 2025 Rz 24–292.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…solche gelten die Unternehmungen, die vom Bund unmittelbar durch seine Organe geführt werden. Rz 27: Die Befreiung besteht nicht für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, auch wenn diese Unternehmen zur Gänze im Eigentum des Bundes stehen, wenn sie also unter Zwischenschaltung einer eigenen, vom Bund verschiedenen…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

29. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG) 29.1. Befreiung für Schriften im Zusammenhang mit Wahlen Rz 1720: Die durch die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 und das Volksbegehrengesetz 2018 unmittelbar…