1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich (1) Den Beschränkungen des Punzierungsgesetzes 2000 unterliegen Edelmetallgegenstände, die zu Handelszwecken in das Bundesgebiet verbracht werden. (2) Als Edelmetallgegenstände gelten gemäß § 1 des Punzierungsgesetzes 2000 a)Gegenstände aus Platin oder Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 950 Tausendstel, wobei dem Platin…
1.2. Gegenstand (1) Nach der Gliederung der Kombinierten Nomenklatur unterliegen insbesondere folgende Gegenstände den Beschränkungen: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | 7113 11 00 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert | 7113 19 00 | Schmuckwaren…
3. Ausnahmen Eine Registrierung und deren Nachweis bei der Zollabfertigung sind nicht erforderlich für: a)Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden; b)Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen; c)Münzen; d)Barren; e)Rohmaterialien…
Anlage 18 Liste der Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen ermöglichen, gemäß Artikel 1ra der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXVII | KN-Code | Warenbezeichnung | 0306 | Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere…
4.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung 4.4.3.1 Zufluss-Abfluss-Prinzip Rz 663: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine…
Anlage 7 Anhang VII der VO (EU) 2017/1509 Kupfer, Nickel, Silber und Zink gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g | Kupfer | Code | Beschreibung | 2603 | Kupfererze und ihre Konzentrate | 74 | Kupfer und Waren daraus | 8536 90 95…
Anlage 12 Anhang XXVI - Gold und Golderzeugnisse gemäß Artikel 3o Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver | 7112 91 | Abfälle und…
6.1.8. Geld- und Kapitalverkehr 6.1.8.1. Gewährung und Vermittlung von Krediten Rz 751: Bei der Gewährung von Krediten (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden…
6.1.8.11. Steuerbefreiung für Anlagegold Rz 772b: Mit Verordnung des BM für Finanzen wird jährlich bekannt gegeben, welche Goldmünzen die Kriterien für Anlagegold iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG 1994 jedenfalls erfüllen. Sind Münzen in diesem Verzeichnis angeführt…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Edelmetallgegenständen anzuwendenden Beschränkungen ist das Bundesgesetz über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000), BGBl. I Nr. 24/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBljeweils geltenden Fassung…
Anlage 13 Anhang XXVII - Gold gemäß Artikel 3o Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | ex 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen | ex 7114 | Gold- und Silberschmiedewaren…
Anlage 9 Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 Liste des Goldes und der Edelmetalle und Diamanten nach Artikel 15 und Artikel 31 Absatz 1 | KN-Code | Beschreibung | 7102 | Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst | 7106 |…
5. Verwertung (1) Gemäß § 8 Abs. 1 des Punzierungsgesetzes 2000 besteht auch für die Zollämter die Verpflichtung, Edelmetallgegenstände gemäß §§ 1 bis 7 des Punzierungsgesetzes 2000 zu überprüfen und mit den erforderlichen Punzen zu versehen, falls (beispielsweise für verfallen erklärte) Edelmetallgegenstände durch die Zollämter veräußert werden…
15.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 15.1.6.1 Allgemeines Rz 5045: Werden im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes neben selbst erzeugten Produkten auch zugekaufte Erzeugnisse (Urprodukte oder be- und/oder verarbeitete Produkte) vermarktet, dann gelten für die…
Abschnitt XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden…