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KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…4 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 (alte Rechtslage bis 31.3.2012) Sicherungssteuer von 25% von 0,5% des Rücknahmepreises zum 31.12.2011 für 9 Monate einzubehalten (0,5% x 9 x 0,25) x 35 Euro x 500 Anteile = 196,87…

ZK-07704.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

4.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK) Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, haben sie vom Sicherheitsleister (Artikel 89 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer A.3.6.3.1. Allgemeines Rz 280: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, sind gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…

ZK-22601.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…

EStR 2000 Rz 665–6794.4.3.2 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…

LStR 2002 Rz 1045842.5.6 § 18 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Motorbezogene Versicherungssteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953) D.4.1. Allgemeines Rz 1690: Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kraftfahrzeuges, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung), ab. Die Erhöhung bei unterjähriger Zahlung besteht nunmehr ausschließlich…

LStR 2002 Rz 6307.14.4 Nachversteuerungssatz
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…

GK-09006.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.4. Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer unter Verwendung des Vordrucks "Mitteilung nach Art. 221 ZK102 Zollkodex/Zahlungsbestätigung/Bescheid gem. § 29a TabStG" Lager-Nr. Za 19 (1) Zur Abgabe der erforderlichen, mündlich abzugebenden Kraftfahrzeugsteuererklärung ist im Regelfall der Fahrzeuglenker verpflichtet (siehe auch Abschnitt 3.). Die Steuererklärung ergibt…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist…