1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
Artikel 92 Leistung der Sicherheit (1) Die Sicherheit kann geleistet werden a)durch Hinterlegung einer Barsicherheit oder eines anderen von den Zollbehörden der Barsicherheit gleichgestellten Zahlungsmittels in Euro oder der Währung des Mitgliedstaats, in dem die Sicherheit verlangt wird, b)durch Verpflichtungserklärung eines Bürgen, c…
4.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA) (1) Die Fälle, in denen zwingend Sicherheit zu leisten ist, sind im Rahmen der Vorschriften über die jeweiligen Zollbehandlungen und Zollverfahren geregelt [zB Art. 110 UZK, Art. 195 UZK, Art. 211 Abs. 3…
1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…
Artikel 160 Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Im Unionsversandverfahren kann eine Einzelsicherheit in Form einer vom Bürgen abgegebenen Verpflichtungserklärung auch durch einen Sicherheitstitel des Bürgen geleistet werden, dendie er der PersonPersonen ausstellt, die als Verfahrensinhaber aufzutreten beabsichtigtbeabsichtigen. Für…
Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge…
10. Sicherheitsleistung (§§ 222 und 223 BAO) Rz 1100: Ist nach den Abgabenvorschriften eine Sicherheit zu leisten (zB im Fall eines Freihandverkaufes gemäß § 50 Abs. 1 AbgEO) oder wird vom Abgabepflichtigen eine Sicherheit angeboten, um eine abgabenrechtliche Begünstigung zu erlangen (zB Verlängerung einer Frist gemäß § 110…
2.3.3. Sicherheitsleistung Die Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK ist obligatorisch. Die Sicherheit wird mit eigenem Bescheid über die Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden erteilt. Auf diesen Bescheid über die Gesamtsicherheit ist in der Bewilligung für das Zolllager/Verwahrungslager zu verweisen…
Artikel 90 Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung (1) Ist die Leistung einer Sicherheit zwingend vorschrieben, so setzen die Zollbehörden den Betrag dieser Sicherheitsleistung in der Höhe des genauen Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben fest, sofern dieser zu dem Zeitpunkt, zu dem…
Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen…
Kapitel 2 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld Artikel 89 Allgemeine Vorschriften (1) Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt dieses Kapitel sowohl für Sicherheitsleistungen für entstandene als auch für möglicherweise entstehende Zollschulden. (2) Verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende…
Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) . .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ……......................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………….................................. bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen…
4. Sicherheitsleistung für den Zollschuldbetrag (Art. 89 bis 100 UZK) 4.1. Überblick (Art. 89 und 99 Buchstabe a UZK, Art. 81 UZK-DA und Art. 147, 154, 156 und 157 UZK-IA, § 55 ZollR-DG) 4.1.1. Begriffsbestimmungen: Zollstelle der Sicherheitsleistung: Zollstelle, bei…
4.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK) Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, haben sie vom Sicherheitsleister (Artikel 89 Abs…
Artikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 94, Artikel 22 Absatz 4 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wird die Sicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen geleistet, die in mehreren Mitgliedstaaten verwendet werden kann, hat der Bürge…
Artikel 244 Sicherheitsleistung (Artikel 191 des Zollkodex) Sind die Zollbehörden der Auffassung, dass aufgrund einer Überprüfung der Zollanmeldung höhere Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder andere Abgaben zu entrichten sein könnten als aufgrund der Angaben in der Zollanmeldung, so kann die Überlassung der Waren von einer Sicherheitsleistung…
Artikel 162 Gesamtsicherheit (Artikel 89 Absatz 5 und Artikel 95 des Zollkodex) (1) Im Unionsversandverfahren kann eine Gesamtsicherheit nur in Form einer vom Bürgen abgegebenen Verpflichtungserklärung geleistet werden. (2) Der Nachweis dieser Verpflichtungserklärung verbleibt für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung. (3…
Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…