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2 Treffer1525 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023
…Bringungslage abhängig und betragen: 1.Bei Selbstschlägerung: a)70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) bei einer Minderungszahl von 1 bis 61 oder bei einer Bringungslage 3, b)60% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) bei einer Minderungszahl von 62 bis 68 oder bei einer Bringungslage 2, c)50…
EStR 2000 Rz 5018–502915.1.3.1 Gewinnermittlungsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023
…60% oder 70% der Einnahmen aus Holzverkäufen, je nachdem, ob Holzverkäufe am Stock oder Selbstschlägerungen und je nach der durchschnittlichen Minderungszahl oder Bringungslage; bei Kalamitätsnutzungen jeweils um 20 Prozentpunkte erhöht), im weinbaulichen Betrieb (unabhängig davon, ob die weinbaulich genutzte Grundfläche 60 Ar übersteigt oder nicht…