…sind aber bei der abgabenrechtlichen Beurteilung gemeinsam zu betrachten (siehe Rz 121). Sektionen (Zweigstellen) sind rechtlich unselbständige Teile des Gesamtvereines, denen lediglich (in der Art einer Betriebsstätte) eine gewisse Selbständigkeit in der Tätigkeit zukommt. Rz 5: Die Organisation des Vereines wird in den Statuten geregelt…
…Miet- und Pachtzahlungen, Energiekosten usw.). Rz 368: Ein einheitlicher Betrieb ist dabei auch dann anzunehmen, wenn der Verein mehrere Sportarten fördert bzw. verschiedene Sektionen unterhält. 2.3.3.1.2 Musik-, Tanz- und Gesangsveranstaltungen Rz 369: Entgeltliche Musik-, Tanz- und Gesangsveranstaltungen von Volksmusik-, Blasmusik- und…
…4 Ist die Errichtung von Zweigvereinen geplant, ist darauf zu achten, dass eine statutarische Verbindung zwischen dem Verein und den Zweigvereinen vorhanden sein muss. Sektionen sind unselbständige Verwaltungseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Rz 4). § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist…