Artikel 53 Verwendung eines elektronischen Manifests als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens für auf dem Seeweg beförderte Waren 1. Das Schifffahrtsunternehmen übermittelt das im Abgangshafen ausgestellte Manifest mithilfe eines elektronischen Systems, das den Austausch von Informationen erlaubt, an den Bestimmungshafen. 2. Das Schifffahrtsunternehmen kann…
Artikel 50 Von der Schifffahrtsgesellschaft zu erfüllende Förmlichkeiten 1. Die Schifffahrtsgesellschaft muss folgende Angaben auf dem Manifest vermerken: a)die Kurzbezeichnung "T1", wenn die Waren im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens gemäß Artikel 226 des Zollkodex befördert werden; b)die Kurzbezeichnung "T2F" in einem Fall gemäß…
Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…
Artikel 28 Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren 1. Die Bewilligung für die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens auf Basis eines elektronischen Manifests für auf dem Seeweg beförderte Waren wird nur Antragstellern erteilt, die folgende Bedingungen…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]