…6.5.6. Side-stream-Ab- oder Aufspaltung Rz 1759: Side-stream-Spaltungen liegen bei Auf- oder Abspaltung von Vermögen der spaltenden Gesellschaft auf Schwesterngesellschaften oder auf andere über letztlich alle Anteile in einer Hand haltenden Obergesellschaft(er) mittelbar verbundene Kapitalgesellschaften vor. Soweit Side-Stream…
…kommt es einbringungsbedingt zu keiner Nacherfassung, weil die Nacherfassung in der Beteiligung am übernehmenden Gruppenmitglied (Schwesterngesellschaft) möglich bleibt. Rz 1245ac: Vor- oder Außergruppenverluste der beteiligten Körperschaft gehen nach Maßgabe des § 21 UmgrStG auf die Beteiligungskörperschaft über und gelten als Außergruppenverluste. Rz 1245ad: Für Einbringungsverträge ab…
…Schwesterngesellschaften nicht erfüllt, da die eine Schwesterngesellschaft nicht als Organgesellschaft in die andere Schwesterngesellschaft als Organträger finanziell eingegliedert ist, sondern sich nur die Anteile an beiden Schwesterngesellschaften in der Hand desselben Gesellschafters befinden (so nun auch BFH 1.12.2010, XI R 43/08). Schwesterngesellschaften…
…gänzlichen) Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im eingebrachten Vermögen, weshalb A einen Antrag auf Ratenzahlung stellt. Folgeumgründungen Beispiel 1: Variante 1: Zum 31.12.X1 wird die B-GmbH auf ihre deutsche Schwesterngesellschaft D-GmbH nach Art. I UmgrStG steuerneutral verschmolzen (side-stream-Verschmelzung)…
…kommt es spaltungsbedingt zu keiner Nacherfassung, weil die Nacherfassung in der Beteiligung am übernehmenden Gruppenmitglied (Schwesterngesellschaft) weiterhin möglich ist (dasselbe gilt für den Fall der "side-stream"-Abspaltung auf eine gruppenfremde Körperschaft, siehe Rz 1787d). Siehe zur zur up-stream-Einbringung auch Rz 1245ab. Zur…
2.10.2.2 Nebengeschäfte (§ 7 Abs. 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 223: Die in § 7 Abs. 3 WGG aufgezählten Geschäfte sind grundsätzlich begünstigungsunschädlich. Überwiegt allerdings die Tätigkeit im Sinne der Abs. 3 undbis 4 gegenüber jener nach den Abs. 1 undbis 2, liegt ein Verstoß gegen…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…