…Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, ausgenommen und können demnach Werbungskosten nur in tatsächlicher Höhe geltend machen. Nicht als Hausbesorger gelten Portiere, Schulwarte und andere Personen, auch wenn sie Tätigkeiten verrichten, die der eines Hausbesorgers ähnlich sind.
…dann wenn die Aufsichtsperson (an der Schule tätige/r Lehrer/in oder Erzieher/in, Schulwart/in oder eine außenstehende Person) mit dem Schulerhalter (in der Regel die Gemeinde) einen freien Dienstvertrag abschließt, der unter anderem auch eine Vertretungsmöglichkeit durch qualifizierte dritte Personen vorsieht. Die Beurteilung…
…vorzunehmen. Alternativ kann der Ausgangswert (Rz 154d) sofort um einen kumulierten Abschlag von 54,5%) gekürzt werden. Der Abschlag von 35% kann nur in Abzug gebracht werden, wenn die Hausbesorger-, Hausbetreuer- bzw. Portiertätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Für Schulwarte, die überwiegend Hausbesorger-, Hausbetreuer- bzw. Portiertätigkeiten ausüben…