…die bloß manuelle, an keinen Befähigungsnachweis gebundene Arbeitsleistungen (gering vergütete Dienstleistungen, wie Aufräumen, Schneeschaufeln usw.) ausüben. Die entgeltliche Sportausübung fällt nicht unter diesen Begriff. Erfolgt die Verwendung solcher Personen nicht nur vorübergehend, hat der Steuerabzug vom Arbeitslohn nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen. 7.3…
…Beseitigung des Schnees von Dächern einsturzgefährdeter Gebäude, Beseitigung von Sperrmüll sowie unbrauchbar gewordener Gegenstände, Raumtrocknung sowie Mauerentfeuchtung, Anschaffung (Anmietung) von Trocknungs- und Reinigungsgeräten. Aufwendungen zur Schneeräumung von Dächern auf Grund üblicher Schneefälle - auch wenn diese ergiebig sind - stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Absetzbar sind sämtliche…
…80. Zu den in § 3 Z 2 lit. a NoVAG 1991 zitierten KN-Codes 8703 10 90 und 8703 90 wird angemerkt: 8703 10 90 bezeichnete Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Kraftfahrzeuge mit anderem als Kolbenverbrennungsmotor. Diese Unterposition wurde aufgelassen…
…Gegenstände Rz 838c: Zu den Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: Reparatur und Sanierung von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls nach einer Schneekatastrophe, Ersatz des Fußbodens, Erneuerung des Verputzes, Ausmalen von Räumen…
…das Ausmalen der Räume nach Beendigung des Bestandverhältnisses (vgl. VwGH 25.10.2006, 2006/16/0111), das Räumen von Schnee, die Erbringung von Werbemaßnahmen oder die Durchführung von Umbaumaßnahmen; einmalige Leistungen, die - unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses - nicht erstattet werden sollen (zB Kaution…
…die kürzer als der Achskörper ist. Dadurch entstehen beim Schwenken der Räder ungleich lange Hebelarme, so dass sich die Verlängerungen der Radachsen ungefähr im Kurvenmittelpunkt schneiden (Ackermann-Prinzip). Ein Hinweis auf ein richtig dimensioniertes Lenktrapez ist die Tatsache, dass sich die verlängerten Lenkhebel an den…
…verstehen, die keinerlei besondere Ausbildung erfordern und ohne besondere Einschulung verrichtet werden können (VwGH 27.9.1977, 0368/77). Arbeiten, wie etwa das Schnee- oder Kohlenschaufeln, Holzzerkleinern oder Autowaschen sind jedenfalls als ausschließlich körperliche Tätigkeiten einzustufen. Die Tätigkeit von Aushilfschauffeuren fällt nicht unter § 69 Abs…
…Wassersprengwagen, kombinierte Wasserspreng- und Kehrwagen sowie Fäkalienwagen mit Ansaugvorrichtung. Schneeräumer mit nichtabnehmbarer Schneeräumvorrichtung, dh. ausschließlich zum Schneeräumen gebaute, meist mit Schneeschleudern oder Schneefräsen ausgestattete Kraftwagen. Die Schneeschleudern oder Schneefräsen werden durch den Fahrzeugmotor oder einen besonderen Motor angetrieben. Kraftwagen zum Sprengen oder Streuen, auch mit…
…Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen) einzureihen. Damit werden sie von der Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst. Rz 583: Motorschlitten (Schneemobile, Schneemotorräder) sind der KN-Position 8703 zuzuordnen und unterliegen daher grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe. Da Motorschlitten regelmäßig nicht zum Verkehr zugelassen werden…
…1564/65). Eine Anhäufung von Kalamitätsnutzungen über einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser, Brand, Lawinen…
…enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401 ) | 3403 | Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder…
…Zucker | 2201 | Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee | 2202 | Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige…
…enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401) | 3403 | Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder…
…| Panthera pardus (I) | | | Leopard | | Panthera tigris (I) | | | Tiger | | Panthera uncia (I) | | | Schneeleopard | | Pardofelis marmorata (I) | | | Marmorkatze | | Prionailurus bengalensis bengalensis (I) (Nur die Populationen Bangladeschs…
…wird, voraussichtlich nicht geeignet, Gewinne zu erzielen (VwGH 12.8.1994, 94/14/0025). Bei keinen Gebietsschutz genießenden und im Schneeballsystem Subvertreter werbenden Privatgeschäftsvermittlern, die Schulungen sowie Vorführmaterial auf eigene Kosten erwerben und überdies hohe Reiseaufwendungen tätigen müssen, ist schon systembedingt damit zu rechnen, dass…
…E-Schiffe, E-Boote, E-Fähren, E-Flugzeuge, E-Flugzeug-Schlepper, E-Pistenraupen, E-Karts, E-Motorschlitten, E-Raupenfahrzeuge, E-Fahrzeuge für Streu- oder Schneeräumarbeiten, E-Eismaschinen, E-Hoftracs, E-Quads, E-Baustellenkipper, E-Abfallsammelfahrzeuge, E-Mischwagen, E-Pumpwagen, E-Kranwagen, E-Fahrzeuge für Straßen…
…Vom Investitionsfreibetrag ausgenommen sind daher zB (jeweils fossil betreibbare) Bagger, Hubstapler, selbstfahrende Schneepflüge oder Mähdrescher. Nicht-kranbare Sattelanhänger (Z 9). "Nicht kranbar" sind jene Sattelanhänger, die nicht per Kran auf den Zug und vom Zug geladen werden können und daher nicht für den Kombinierten Verkehr…
…der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben siehe Rz 4208a ff. Führen vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare außergewöhnliche Umstände (zB außergewöhnlicher Windbruch, außergewöhnliche Schneefälle) dazu, dass die Einnahmen aus dem Nebenerwerb das Ausmaß der in den vergangenen Jahren durchschnittlich erzielten Einnahmen übersteigen…
…Bedeutung. Als Katastrophenfall, zu deren Beseitigung abzugsfähige Geld- oder Sachaufwendungen geleistet werden können, kommen Naturkatastrophen (zB Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag), technische Katastrophen (zB Brand- oder Explosionskatastrophen), kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder sonstige humanitäre Katastrophen…
…Ab 2006 und den Folgejahren ist die AfA im tatsächlichen Ausmaß zu berücksichtigen. Rz 5437: Bspw. gehen folgende Nebenleistungen nicht über die Vermögensverwaltung hinaus: Beistellung eines Hausbesorgers, Schneeräumung, Müllabfuhr, üblicherweise vom Hausbesorger zu verrichtende Tätigkeiten (VwGH 20.11.1989, 88/14/0230), Zurverfügungstellen von Gemeinschaftsräumen…