RIS AI
7 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 83712.3.7 Abzugsverbote
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1988 sind Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (zB Bestechungs- und Schmiergelder oder an ihre Stelle tretende Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist) vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Ein Ausschluss des Abzugs kann sich mangels…

EStR 2000 Rz 1079–10925.2 Betriebsausgaben - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…gesetzliche oder berufsrechtliche Bestimmungen verstoßen, können Betriebsausgabe sein (vgl. VwGH 15.12.1987, 87/14/0134); betreffend Schmiergelder siehe Rz 4840 ff. Rz 1090: Ersparte Ausgaben sind nicht abzugsfähig. Eine irrtümlich geleistete Nichtschuld führt zu einem Rückforderungsanspruch, sodass (auch beim § 4 Abs. 3 EStG - Ermittler…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…1635: Wird das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt, sind Schadensfälle unter den obgenannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzbar (vgl. VwGH 23.5.1990, 89/13/0278). Schmiergelder Rz 1636: Schmiergelder, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, dürfen nicht abgesetzt werden. Dies gilt selbst bei feststehender…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…außerbetrieblich veranlasste Aufwendungen der juristischen Person angesehen. Verdeckte Ausschüttungen sind jedenfalls auszuschließen, wenn dem Anteilsinhaber kein geldwerter Vorteil zugewendet wird. Geld- oder Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht sindist ("Schmiergelder" im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 4 lit. a KStG 1988)…

KStR 2013 Rz 901–912Sachbezug
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…der Körperschaft steht, welcher über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt und auch tatsächlich die Geschäfte führt, handelt es sich bei den Zahlungen an den "Scheingeschäftsführer" um gesellschaftsrechtlich veranlasste und daher um verdeckte Ausschüttungen. Schmiergeld Rz 910: Soweit Schmiergelder von der Körperschaft geleistet werden, sind § 12…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (zB Sachspenden in Katastrophenfällen; Rz 4836 bis 4838) und Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999 (Rz 4840 bis 4846). Nicht abzugsfähige Steuern und Nebenansprüche (zB Umsatzsteuer…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…