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UStR 2000 Rz 1368–138010.3.3. Beherbergung - Rechtslage von 1.5.2016 bis 31.10.2018
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…von 1.5.2016 bis 31.10.2018 10.3.3.1. Allgemeines Rz 1368: Zur Rechtslage ab 1.11.2018 siehe die Rz 1218 bis 1229. Begünstigt ist die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (zB Beleuchtung, Beheizung…

UStR 2000 Rz 1218–122610.2.3.8. Beherbergungsleistungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

10.2.3.8. Beherbergungsleistungen 10.2.3.8.1. Allgemeines Rz 1218: Begünstigt ist die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (zB Beleuchtung, Beheizung, Bedienung). Es fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch - wenn…

UStR 2000 Rz 977–9886.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Heimes wird ein aus verschiedenen Leistungen bestehendes Leistungsbündel verstanden. Dabei setzt das Anbot derartiger Betreuungsleistungen das Vorhandensein entsprechender räumlicher Einrichtungen (Lern-, Spiel-, Aufenthalts- und Schlafräume, Speisesäle usw.) voraus (VwGH 22.11.2018, Ro 2016/15/0014, zum Fehlen solcher Einrichtungen bei der stundenweisen sozialpädagogischen Einzelbetreuung…

UStR 2000 Rz 1184–119710.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…usw.). Rz 1187: Verwendet der Mieter den Mietgegenstand als Gästehaus für Schüler, ist der letztliche Verwendungszweck nicht die Vermietung zu Wohnzwecken, sondern die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, sodass der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung kommt. Dies gilt auch bei der Vermietung von Gebäuden…

UStR 2000 Rz 3461–346327. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Leistung nicht innerhalb eines Monats ab Überprüfung, haftet die Plattform für die Steuer auf die zugrundeliegenden Umsätze nach Ablauf dieses Monats. Beispiel: Eine Plattform unterstützt die Überlassung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke und die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen an Nichtunternehmer. Unternehmer A…

UStR 2000 Rz 639–6403a.9. Grundstücksort
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…c VO (EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013); die Beherbergung, die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die Zurverfügungstellung von Unterkünften in Branchen mit ähnlicher Funktion wie der Hotelbranche, wie zB in Ferienlagern oder auf einem Campingplatz (Art. 31a Abs. 2 lit…

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…1994) zur Anwendung (VwGH 20.3.2002, 99/15/0041). Die Vermietung eines Gebäudes, das dem Mieter (zB Reisebüro) zur Erzielung von Umsätzen aus der Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen dient (zB Betrieb eines Hotels, einer Gästepension, eines Schüler- oder Studentenheimes), ist hingegen gemäß …

UStR 2000 Rz 2594–259818.11. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 18 Abs. 11 UStG 1994 siehe Rz 3461 ff. Unterstützt eine Plattform die Vermietung von Grundstücken für Wohn- oder Campingzwecke oder die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, ist zusätzlich Folgendes aufzuzeichnen: die Aufenthalts- bzw. Mietdauer und die Anzahl der…

UStR 2000 Rz 3541–354928. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 28 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…lit. b UStG 1994 im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2021 für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung) sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit…