5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
…Hochschulprofessor (Lehrer) Werbungskosten vor, weil er in Ausübung seines Berufes (seiner Einkunftserzielung) tätig wird. Ebenso ist die Begleitung bei Schulveranstaltungen (zB Schikurse, Schullandwochen) durch Lehrkräfte zu beurteilen. Fall B: Der Hochschulprofessor (Lehrer) wird nicht im Rahmen seines Lehrauftrages (Lehrverpflichtung) tätig, sondern veranstaltet die Reise "freiwillig…
…Recht zur Benutzung von Einrichtungen, wie zB einer Turnhalle, eines Schwimmbades usw., oder das Recht zur Teilnahme an Schikursen. Die Vermittlung einer Eintrittsberechtigung zu einer Veranstaltung ist keine mit der Eintrittsberechtigung zusammenhängende sonstige Leistung iSd § 3a Abs. 11a UStG 1994. Der Leistungsort einer solchen Vermittlungsleistung…