RIS AI
5 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine korrespondierende Gegenberichtigung (siehe Rz 500 ff) beseitigt werden können, besteht im Verhältnis zu vielen Ländern für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens sowie - gegebenenfalls nach dessen Scheitern - eines Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem Art…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG oder einer anderen Rechtsgrundlage als dem EU-BStbG ergeben. Rechtsgrundlagen für das Führen von Verständigungs- oder Schiedsverfahren sind - abgesehen vom EU-BStbG - …

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…12.2004 [2005/C 160/01]) Eingang gefunden. Treten zwischen den EU-Mitgliedstaaten Konflikte bei der steuerlichen Gewinnaufteilung zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften auf und werden Verständigungs- oder Schiedsverfahren auf der Grundlage des EU-Schiedsübereinkommens geführt, sind ebenfalls die in den OECD-VPL festgehaltenen Grundsätze zu berücksichtigen…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…österreichische Primärberichtigung nicht erwirkt werden, steht hierzu die Möglichkeit eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens (Rz 525) zur Verfügung. Rz 502: Eine vom zuständigen Finanzamt geprüfte und als fremdverhaltenskonform beurteilte ausländische Primärberichtigung kann von Amts wegen unilateral als Grundlage für eine österreichische Gegenberichtigung nach § 6 Z 6…

AH-20753A.4. Beförderung von Gütern auf der Straße
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

…etwa Kommunikationsverfahren, e)Änderungen der Anschriften der Vertragsparteien, f)Übertragungen von vertraglichen Verpflichtungen zwischen verbundenen Unternehmen, g)Änderungen aufgrund von Gerichts- oder Schiedsverfahren oder h)Änderungen der nationalen Lieferpunkte im Fall von Binnenländern. In diesem Fall ist im ACCS der Dokumentenartencode "Y687" (Die in Artikel…