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VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.1.5 ABC der begünstigten Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sind die Tätigkeiten (Projekte) einer Körperschaft unterschiedlichen begünstigten Zwecken zuzuordnen, ist dies für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit unschädlich…

KStR 2013 Rz 13–181.2.1.1.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Gen)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…die zur Herstellung von Endprodukten erforderlich sind, stellen ebenfalls Hilfsgeschäfte dar. Rz 18: Nebengeschäfte Diese stehen mit den Zweckgeschäften in keinem Zusammenhang und entsprechen damit nicht dem Satzungszweck (zB der Ankauf von Eiern und Geflügel durch eine Molkereigenossenschaft). Solche Nebengeschäfte sind nur nach Maßgabe der…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sein. Im Rahmen des eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks ist jedoch eine politische Betätigung (zB in Form der Einflussnahme auf die politische Willensbildung, Einbringung von Gesetzesinitiativen und Äußerung zu Gesetzesentwürfen, Beeinflussung der öffentlichen…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.1.1.4 Vereine Rz 22: Ein Verein im Sinne des § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

9 Anhang 9.1 Musterstatuten und Formulare 9.1.1 Musterstatuten Rz 866: Verwendung der Musterstatuten: Bitte löschen Sie jeweils das Nichtzutreffende im Text, ergänzen Sie den Text an den vorgesehenen Stellen und löschen Sie dann die Fußnoten und Hinweise. Damit der Verein "offiziell" entsteht…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1 Allgemeiner Teil Vereine Rz 1: Die Ausführungen der Vereinsrichtlinien sind formal auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung 4.2.1 Begriffsbestimmung Rz 152: Eine Unternehmenszweckförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…

EStR 2000 Rz 1349–13475.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…