…Jeder Reisende kann nur bis zu der in § 6 Abs. 5 UStG 1994 für die jeweilige Warengruppe genannten Höchstmenge Waren steuerfrei einführen. Danach sind Beschränkungen für Tabakwaren im Allgemeinen, Tabakwaren aus dem Samnauntal, sowie Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumender Wein und Bier, vorgesehen…
…6 UStG 1994 5.1.4.3.5. Sonderfall Samnauntal Für Tabakwaren, die von Reisenden mit Wohnsitz in Österreich direkt vom schweizerischen Gebiet Samnauntal eingeführt werden, gelten folgende Höchstmengen: | 40 Stück | Zigaretten oder | 20 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von…
…100 Zigaretten + 30 Zigarillos + 10 Zigarren. c) Abgabenfrei ist eine Geschenkaufmachung von 50 Zigaretten + 25 Zigarillos + 10 Zigarren + 50 Gramm Rauchtabak. d) Nicht abgabenfrei ist eine Geschenkaufmachung von 26 Zigaretten + 26 Zigarillos + 26 Zigarren + 26 Gramm Rauchtabak. Abweichende Höchstmengen gelten für Einfuhren aus dem Samnauntal (…
…österreichischen Reisepass) zu konzentrieren. Eine kontrollierte Überwachung der "Durchfuhr" von Tabakwarenmengen nach § 6 Abs. 5 lit. a UStG 1994 durch das Anwendungsgebiet hat zu unterbleiben. Eine direkte Einfuhr von im Samnauntal erworbenen Tabakwaren liegt nach § 6 Abs. 5 lit. b UStG 1994 in Verbindung mit …