…Das Ausmaß der offenbaren Unterbeschäftigung ist nicht auf Basis der durchschnittlichen, sondern der gerade noch zulässigen Beschäftigung zu ermitteln. Schwankungen der Kapazitätsausnutzung, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres häufig bei Saisonbetrieben vorkommen (zB Zuckerfabrik), führen zwar zu einer zeitweisen Unterbeschäftigung, nicht jedoch zu Kosten der Unterbeschäftigung iSd …
…Schutzhütten), sind vom Anwendungsbereich erfasst (zum Buschenschank siehe unten Rz 4296). Rz 4291: Ein ganzjähriger Betrieb ist nicht erforderlich; dementsprechend ist die Verordnung auch auf Saisonbetriebe anwendbar. Das Ruhen der Gewerbeberechtigung führt nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung. Wird daher die Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet, führt dieser…
…nicht mehr vom Vorliegen einer ganzjährig ausgeübten Betätigung im Sinne der Verordnung gesprochen werden kann. Die Betriebsführung in Form eines Saisonbetriebes steht ebenfalls der Individualpauschalierung nicht entgegen. Eine Betätigung im Sinne der Individualpauschalierungsverordnung liegt ab jenem Zeitpunkt vor, in dem der Betriebsinhaber (Inhaber der Einkunftsquelle…
…dass in besonders gelagerten Einzelfällen (zB bei Saisonbetrieben) einzelne Raten entsprechend der jeweiligen Zahlungsfähigkeit des Abgabenschuldners in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden. Rz 262: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sind mehrere Ratentermine innerhalb eines Monates nach Möglichkeit zu vermeiden. Rz 263: Bei Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen sind…
…wenn ein Betrieb bzw. die werbende Tätigkeit vorübergehend in der objektiv erkennbaren Absicht eingestellt wird, ihn wieder aufzunehmen (zB bei Saisonbetrieben). Es muss nach den nach außen erkennbaren Umständen wahrscheinlich sein, dass der Betrieb in ähnlicher Weise und in einem relativ kurzen Zeitraum (etwa 3…
1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter Rz 5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als…