…Grundverkehrsbehörde, Firmenbuchgericht uÄ) abhängig ist. Bei freien Berufen (und ähnlichen Berufsgruppen) ist eine Sachgründung mittels Einbringung des Betriebes unter aufschiebender Bedingung auch dann möglich, wenn die Einbringung noch der Zustimmung der Kammer (bzw. einer anderen Behörde/Organisation) bedarf (siehe auch Rz 751). 3.1.1…
…GmbH/FlexKap-Geschäftsanteile, Unternehmenswertanteile an FlexKap und Genossenschaftsanteile, die durch eine Kapitalerhöhung oder eine Sachgründung neu entstanden sind. 3.6.3.3. Surrogatkapital Rz 1032: Neben oder an Stelle der Ausgabe von Nominalanteilen (siehe Rz 1031) kann die Gegenleistung auch in Anteilen bestehen, die steuerlich…
…zuständig, wenn: durch den Zusammenschluss eine in das Firmenbuch einzutragende Personengesellschaft neu entsteht (Sachgründung) oder ein neuer Gesellschafter in eine im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft eintritt. Dies gilt unabhängig von einer vor oder nach dem Zusammenschluss nicht bestehenden oder bestehenden oder in der Folge entstehenden Rechnungslegungspflicht…
3.2.3. Zuständige Behörde 3.2.3.1. Anmeldung einer Inlandseinbringung beim Firmenbuch Rz 776: Das Wahlrecht auf einen rückwirkenden Einbringungsstichtag ist in den folgenden Fällen durch die rechtzeitige Anmeldung beim zuständigen Firmenbuchgericht auszuüben: Einbringungen im Wege der Sachgründung der übernehmenden Kapitalgesellschaft (vgl. § 20…
…im Fall einer Sachgründung auch im Gesellschaftsvertrag der zu gründenden Gesellschaft enthalten sein. Rz 662: Aus § 12 Abs. 1 ergibt sich, dass zu den Anwendungsvoraussetzungen für eine Einbringung das Erstellen eines schriftlichen Einbringungsvertrages gehört. Als Einbringungsvertrag gilt auch eine Errichtungserklärung im Rahmen einer Sachgründung. Rz…
…gewährt wird. Diese besteht entweder in neuen Anteilen der übernehmenden Körperschaft auf Grund der Sachgründung oder einer Kapitalerhöhung, in bestehenden dem Einbringenden zukommenden Anteilen, in einer Wertveränderung (Erhöhung oder Minderung) bestehender Kapitalanteile bei Unterbleiben einer Kapitalerhöhung oder/und in Zuzahlungen im gesetzlich zulässigen Ausmaß. Nach §…
…Bei der Spaltung zur Aufnahme gilt dies auch für den Fall, dass die neue oder übernehmende Körperschaft erst nach dem Spaltungsstichtag gegründet wird; dies gilt sowohl für Bar- als auch für Sachgründungen. Das bedeutet weiters, dass das Einkommen der neuen oder übernehmenden Körperschaft so zu…
…Somit können Anteile, die tatsächlich aufgrund einer Sachgründung oder Kapitalerhöhung gewährt werden oder fiktiv gewährte Gegenleistungsanteile ("Zuschreibungsanteile") auch erst ab dem Folgetag Gegenstand einer Folgeumgründung (zB Einbringung oder Abspaltung des Kapitalanteils) sein. Eine im Rahmen einer Gründung getätigte Bareinlage im Rückwirkungszeitraum hat dabei keine Auswirkungen…
…Standes, da mangels eines positiven Buchwertes eine Erhöhung des Standes ausgeschlossen ist und andererseits eine Einlagenrückzahlung an den Einbringenden nicht vorliegt. Auch im Falle einer unter Art. III UmgrStG fallenden Sachgründung mit einem negativen steuerlichen Einbringungskapital bleibt das Evidenzkonto der übernehmenden Körperschaft unberührt, dh. dass…
…die Gesellschafter Mitunternehmer sind, neu errichtet wird. Dabei überträgt mindestens einer der Zusammenschluss-Partner einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil auf die neu errichtete Personengesellschaft (Sachgründung). Für die steuerliche Anerkennung einer Mitunternehmerschaft ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine Außen- oder Innengesellschaft handelt. Bspw…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
14.2.2.2 Voraussetzungen 14.2.2.2.1 Änderung der organisatorischen Struktur Rz 995: Eine Änderung der organisatorischen Struktur liegt vor, wenn die Organwalter der Körperschaft in den Leitungs- und Verwaltungsfunktionen geändert werden. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende…
2.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG) 2.1.1. Betrieb Rz 55: Der Begriff Betrieb iSd NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988. Danach ist unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Betriebsmittel in einer organisatorischen Einheit zu verstehen (EStR…
1.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988) Rz 7: Üblicherweise werden die juristischen Personen des privaten Rechts in Personenverbände (Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit usw.) und in Sachgesamtheiten (Stiftungen, Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen…
7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…
2.1.8. Beginn der Unternehmereigenschaft 2.1.8.1. Vorbereitungshandlungen Rz 193: Zur Begründung der Unternehmereigenschaft ist es nicht erforderlich, dass bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden, es genügt vielmehr ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Die ausgeübte Tätigkeit muss ernsthaft auf…
Gründungskosten Rz 806: Gründungskosten sind jene Aufwendungen, die bei der Errichtung der GmbH anfallen und grundsätzlich von den Anteilsinhabern zu tragen sind. Absetzbar sind Aufwandersätze für die Gründer, soweit diese im Gesellschaftsvertrag vereinbart sind, nicht aber ein Gründerlohn. Ein über die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung hinausgehender Ersatz…
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
1.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig…