…16.9.2003, 2000/14/0106). Rz 1215: Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren iSd § 279…
…nicht. Wird eine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet, so hat die Zustellung grundsätzlich nur an diese Person zu erfolgen. Wird lediglich der Verein selbst als Empfänger bezeichnet, so ist es Sache des Zustellers, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (vgl. § 13 Abs. 3…
…sind (§ 6 Abs. 2 BAO), entsteht das Gesamtschuldverhältnis durch Verwirklichung des Tatbestandes (zB Mitglieder der GesBR betreffend Umsatzsteuer der GesBR). 4.7.4.2. Anbringen bei Geltendmachung von Haftungen Rz 441: Wurde eine Haftung mit Haftungsbescheid geltend gemacht (§ 224 Abs. 1 BAO), so kann der…
…Abgabenschuldner - der mit dem Adressaten des Sachhaftungsbescheides keineswegs ident sein muss - bereits vorgeschrieben ist oder ob ein erlassener Abgabenbescheid in Rechtskraft erwachsen ist (VwGH 16.12.1999, 98/16/0157). Der Haftungspflichtige kann innerhalb der BerufungsfristBeschwerdefrist gegen den HaftungsbescheidBeschlagnahmebescheid auch gegen den Bescheid über den…
…Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen (zB bei Stattgabe einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Stundungsansuchens oder bei Änderung des Fälligkeitszeitpunktes in einer den Haftungsbescheid betreffenden Beschwerdevorentscheidung). Rz 864: Diese Anträge sind innerhalb der den Säumniszuschlag betreffenden Frist der Bemessungsverjährung zu stellen…
…Erlassung eines Sicherstellungsauftrages im Zeitraum zwischen Erlassung des Haftungsbescheides und Eintritt der Vollstreckbarkeit der haftungsgegenständlichen Abgabe dem Haftungspflichtigen gegenüber zulässig (VwGH 25.10.2000, 99/13/0220; VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Vor Erlassung des Haftungsbescheides ist für den potentiell Haftungspflichtigen nämlich noch…
…Bescheiden. Rz 1004: Die Sonderregelung des § 217 Abs. 10 zweiter Satz BAO gilt für Selbstbemessungsabgaben betreffende Säumniszuschläge. Die Bagatellgrenze für Selbstbemessungsabgaben gilt mit der Maßgabe, dass die Summe der Säumniszuschläge für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben maßgebend ist. Beispiel…
…sind insbesondere: Zwingend vorgesehene Mahnung (§ 227 BAO) ist unterblieben. Andere im § 230 BAO genannte Gründe für eine Hemmung der Einbringung wurden nicht beachtet. Mangels wirksamer Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides ist kein gültiges Leistungsgebot ergangen. Einwendungen gemäß § 12 AbgEO oder § 13 AbgEO wurde stattgegeben. Zuerkennung…
…dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen (§ 1 Abs. 3 BAO). Zur Erhebung gehört die Ermittlung des Sachverhaltes, die Festsetzung der Abgabe, ihre Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].)…
…eines Gesamtschuldverhältnisses tritt der neu eintretende Schuldner an die Stelle des ausscheidenden Gesamtschuldners. (3) Gemäß § 7 Abs. 1 BAO werden Personen, die nach bestimmten Tatbeständen der Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, durch Geltendmachung dieser Haftung zu Gesamtschuldnern. Die Geltendmachung der persönlichen Haftung durch Haftungsbescheid gemäß …
…auch Rz 1236). Rz 1211: Ob eine Inanspruchnahme des Haftenden vor dem Erstschuldner erfolgt, liegt im Ermessen der Behörde (siehe Rz 1236). Rz 1212: Wenn auch dem Erstschuldner gegenüber der Anspruch noch nicht geltend gemacht wurde, so wird durch den Haftungsbescheid dennoch ein Gesamtschuldverhältnis begründet…
…ist auch nach Ablauf der Frist in der Sache zu entscheiden. Rz 1629: Die Ermessensentscheidung über die Bewilligung einer Nachsicht ist nur zulässig, wenn die Einhebung oder bei bereits entrichteten Abgaben das Behalten der entrichteten Abgabe nach Lage des Falles unbillig ist (siehe Rz 1636…
…erster Linie Sache der Gesellschaft, eine Trennung in offene Forderungs- bzw. Verbindlichkeitspositionen gegenüber offenen vermögensumschichtenden Positionen vorzunehmen und eine Zuordnung zu den betreffenden Rechtsgeschäften (Arbeitsbeziehung, Leistungsbeziehung, Geld- oder Wirtschaftsgutüberlassung) vorzunehmen. Rz 534: Die Vereinnahmungs- und Verausgabungsfiktion bezieht sich auf den Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses…
…derartiger Aufteilungen über Vorschlag des Steuerschuldners (= beschränkt Steuerpflichtiger). Aufteilungen sind stichprobenweise zu überprüfen und im Rahmen abgabenbehördlicher Überwachungsmaßnahmen Kontrollmitteilungen darüber anzufertigen. Rz 8011: Fließen einer Personengesellschaft, an der sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige beteiligt sind, steuerabzugspflichtige Einkünfte zu, ist es Sache der Gesellschafter…
…kann erst dann bei der Veranlagung des Arbeitnehmers angerechnet werden, wenn diese tatsächlich (wirtschaftlich gesehen) vom Arbeitnehmer getragen wurde. Rz 1212: Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers erfolgt mit Haftungsbescheid. Es bedarf keiner Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der Arbeitgeber in einem Haftungsbescheid für die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers…
…Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln und Grenzen der Ermessensübung vorzunehmen. Dabei hat sie einerseits die subsidiäre Position des Haftenden und andererseits die vertragliche Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Gebührenschuldner und Haftenden zu berücksichtigen. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen…
…nicht mehr am zugelassenen Warenort befinden; Anwendung der Verwaltungsabgabe auch bei Vorliegen eines Bagatellfalls gemäß § 14 ZollR-DV 2004 - dh. Ausnahme vom Grundsatz des Abschnitts 5 (Anwendungsfälle) | Ermittlungsverfahren hinsichtlich Entstehen und Höhe der Zollschuld, gegebenenfalls Abgabenvorschreibung bzw. Prüfung von Erlöschenstatbeständen, eventuell nochmalige Kontrolle |…
…8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen. Er haftet in gleicher Weise für die Entrichtung…
…auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs…
…2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992 sind Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112…