8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
…gelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren (VwGH 25.9.2002, 97/13/0070). 18.8. Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid Rz 1565: Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
6. Konkrete Fälle der Erhebung der Verwaltungsabgabe gemäß § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 Die nachfolgend angeführten Fälle sind solche, in denen die Zollämter im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise grundsätzlich eine Verwaltungsabgabe erheben. Die Liste ist jedoch keinesfalls abschließend, sondern kann jederzeit abgeändert - und somit…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…
4 SACHBEZÜGE (§ 15 EStG 1988) 4.1 Begriff der Sachbezüge Rz 138: Einnahmen im Sinne des § 15 EStG 1988 liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen. Lediglich nicht…
5.3.4 Schätzung nach § 184 BAO Rz 1103: Grundlagen für die Abgabenerhebung (zB Betriebsausgaben) sind von der Abgabenbehörde nur insoweit zu schätzen, als sie diese Grundlagen nicht bzw. nicht genau ermitteln oder berechnen kann (vgl. zB VwGH 5.7.1999, 98/16/0148). Ein…
…Betracht kommenden Betrages, so ist nach § 85 Abs. 2 BAO (Mängelbehebungsverfahren) vorzugehen. Rz 470: Wird im Fall einer Wiederaufnahme des Verfahrens in der Bescheidbeschwerde die Aufhebung der die Wiederaufnahme verfügenden Bescheide und damit der Wegfall der neuen Sachbescheide (§ 307 Abs. 3 BAO) begehrt, so erübrigt…
17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…
8. Voranfrage und Auskunft zur Güterliste 8.1. Voranfrage 8.1.1. Vorgang und Feststellungsbescheid (1) § 62 Abs. 3 AußWG 2011 legt fest, dass über Antrag des Wirtschaftsbeteiligten vom BMWFW mit Bescheid folgende Feststellungen zu Vorgängen, die vom AußWG 2011 umfasst sind, zu treffen sind…
10. Verfahrensrecht 10.1. Vorläufigkeit (§ 200 BAO) 10.1.1. Allgemeines Rz 185: Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 Abs. 1…
5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…
…BAO oder nach § 293b BAO, neue Sachbescheide nach Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Beschwerdevorentscheidungen. Beispiel: Die Nachforderung auf Grund einer Einkommensteuer-Veranlagung wird bis zum Fälligkeitstag nicht entrichtet. Da weder ein Zahlungserleichterungsansuchen noch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung zeitgerecht eingebracht wurde, erfolgte die Festsetzung eines…
33.1.1.3 Forschungsbestätigung Rz 8208r: Ab 2013 kann eine Forschungsbestätigung gemäß § 118a BAO beantragt werden. Mit dieser wird in Form eines Bescheides vom Finanzamt bestätigt, dass ein bestimmtes Forschungsprojekt den inhaltlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung entspricht. Die Bestimmungen…
…tritt daher erst für das Jahr 02 ein. Rz 111: Es bestehen keine Bedenken dagegen die abgabenrechtlichen Begünstigungen auf Antrag des Vereines in gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Sachbescheiden zu gewähren, sofern sich trotz Mängel der Rechtsgrundlage, zumindest eine begünstigte Zielsetzung erkennen lässt…
… 183 Abs. 4 BAO ist den Parteien vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides (somit etwa des Haftungsbescheides) Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Der Grundsatz des Parteiengehörs ist auch im Haftungsverfahren zu…
1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…
15a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO) Rz 1420: Die Ausstellung von Rückstandsbescheinigungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Sie hat nur auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) zu erfolgen. Über einen solchen Antrag ist lediglich dann mit Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht…