…1 BAO als unmaßgeblich erachtet (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Diesfalls genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses…
…November 2014 wird eine "berichtigte" Voranmeldung mit einer höheren Zahllast eingereicht. Das Finanzamt setzt die USt-Vorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 in Höhe der "berichtigten" Voranmeldung und einen ersten Säumniszuschlag fest. Die Zustellung des Bescheides erfolgt am 17. November 2014; die Nachfrist des …
…Respirofrist (§ 211 Abs. 2 BAO), nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein, soweit diese Verpflichtung nicht auf Grund anderer abgabenrechtlicher Vorschriften hinausgeschoben wird (zB nach § 217 Abs. 4 BAO). Der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238…
…leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Rz 976: Bei nicht grob verschuldeter Versäumung einer Zahlungsfrist kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung beseitigt nicht nur den Säumniszuschlagsbescheid aus dem Rechtsbestand, sondern im Gegensatz zu den Auswirkungen des § 217 Abs…
…der Einbringung in Betracht kommt, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum einzubringenden Betrag zu hoch erscheint, wird es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. Rz 1502: Für Abgabenschulden fallen Säumniszuschläge insoweit nicht an, als ihre Einbringung gemäß § 231 BAO ausgesetzt…
…Finanzamt erlassenen Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits (VwGH 26.1.2017, Ra 2014/15/0040). Stellt eine bescheidmäßig festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere 1. Säumniszuschlag) dar, so ist im Jahresbescheid über die Höhe dieser Umsatzsteuervorauszahlung abzusprechen (siehe Erlass des BMF vom 14. Dezember 1995…
…in diesem Fall nicht zu. Dem § 217 Abs. 6 BAO zufolge tritt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages mit ungenütztem Ablauf der im Zahlungserleichterungsbescheid vorgesehenen Frist, spätestens jedoch einen Monat nach Erlassung des Vollstreckungsbescheides ein. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Dreimonatsfrist des § 217 Abs…
…mit § 217 Abs. 4 BAO steht auch in diesem Fall dem Abgabepflichtigen unter der Voraussetzung, dass der Aussetzungsantrag zeitgerecht eingereicht wurde, eine Frist von einem Monat für die säumniszuschlagsfreie Entrichtung der Abgabe zu. Während dieser Frist besteht eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2 BAO)…
…Entrichtung des ausgesetzten Abgabenbetrages innerhalb der erwähnten Monatsfrist auf Grund des § 217 Abs. 4 BAO keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Rz 532: Dass während der Dauer der Aussetzung und während der Monatsfrist des § 212a Abs. 7 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen…
…1452: Eine Aussetzung der Einhebung bewirkt dem § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge eine Unterbrechung der für den Säumniszuschlag bedeutsamen Dreimonatsfrist des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 949 bis Rz 952). Rz 1453: Bescheidbeschwerden (§ 243 BAO) gegen die Abweisung von…
…1700: In der Einhebung eines Säumniszuschlages, der deshalb festgesetzt wurde, weil der Geschäftspartner des Abgabepflichtigen vereinbarungswidrig die Stellung eines Überrechnungsantrages unterlassen hat, liegt keine sachliche Unbilligkeit (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Rz 1701: Die Einhebung eines Säumniszuschlages stellt eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit dar…
…Abgabenbehörde zugrunde liegt. Rz 862: § 217 Abs. 8 BAO gilt bei nachträglicher Herabsetzung der für den Säumniszuschlag maßgeblichen Abgabenschuld (zB durch den Haftungsbescheid oder den Bescheid über den Abgabenanspruch betreffende stattgebende Beschwerdeerledigung). Rz 863: § 217 Abs. 9 BAO ist anwendbar im Fall der nachträglichen rückwirkenden…
…Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu § 217 BAO). 3.13.1.1. Ein Terminverlust wird insbesondere in folgenden Fällen (zunächst) nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt…
…entrichten sind, maßgeblich, (Rz 297 und Rz 298), kann eine Hemmung der Einbringung bewirken (Rz 217 bis Rz 220) und kann die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinausschieben (Rz 221 und Rz 222). Rz 215: Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung ist zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3…
…alle Rechtsfolgen der unrichtigen bzw. unterlassenen Verrechnungsweisung zu beseitigen sind, ist eine Berichtigung der Verbuchung der Gebarung und damit auch eine rückwirkende Änderung der Verrechnung entrichteter Beträge vorzunehmen. Ein allfälliger Säumniszuschlagsbescheid ist aufzuheben. Rz 735: Ein etwaiger Terminverlust iSd § 230 Abs. 5 BAO ist in…
…Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen, Kosten der Ersatzvornahme, Nebengebühren wie Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschlag, Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens) unterliegen der gleichen Regelung wie die zu Grunde liegende Steuer. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 sind jedoch Abgabenerhöhungen…
…bis 6 BAO Vollstreckungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (Hemmung der Einbringung). Hiedurch werden allenfalls schon bestehende Pfandrechte nicht berührt. Rz 1432: Eine Hemmung der Einbringung schließt nicht aus, dass die Abgabe mit Säumniszuschlägen belastet wird. 16.2. Hemmung in Fällen der Mahnung (§ 230 Abs…
…nach § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988 angewendet wird. Rz 755: Nebengebühren der Umsatzsteuer, wie Säumniszuschläge und Stundungszinsen, bleiben auch im Bereich der Nettomethode als Betriebsausgaben abzugsfähig. 4.6.2.3.1 Anlagegüter Rz 756: Anlagegüter sind, wenn die Vorsteuer abzugsfähig ist, mit den…
…Sanierungsgewinnes), sind im Wirtschaftsjahr des Anfalles Betriebsausgaben (VwGH 21.4.1970, 1527/69). Sanitärräume Rz 1631: Siehe Rz 535, Stichwort "Sanitärräume". Säumniszuschläge Rz 1632: Siehe Stichwort "Steuern" (Rz 1647). Schadenersatz Rz 1633: Schadenersatzleistungen, die auf ein Fehlverhalten des Betriebsinhabers zurückzuführen sind, sind dann abzugsfähig, wenn…
…somit nicht abzugsfähig; Gutschriftszinsen (§ 205 BAO) sind daher nicht steuerpflichtig. Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) solcher Abgaben, wie Säumniszuschlag (VwGH 26.11.1996, 92/14/0078), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens (VwGH 24.1.1990, 89/14/0162), sind daher ebenfalls…