…Betriebsausflüge anzuwenden. 23.1.1. Reiseleistungen Rz 2947: Als Reiseleistungen sind insbesondere anzusehen: Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften, Beförderung der Reisenden (zu und von den einzelnen Reisezielen, Transfer, Rundreisen, Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art, Verpflegung, Nebenleistungen (Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen…
…1 Stk. pro Person), Mobiltelefone, Waren (Reisemitbringsel), die bei Rundreisen im Drittland eingekauft wurden und offensichtlich zur Mitnahme in das Heimatland des Reisenden bestimmt sind, andere. *Einige Elektrofahrräder und Drohnen können als Beförderungsmittel gelten. B.Zu Sportzwecken eingeführte Waren A.Ausrüstungsgegenstände für Leichtathletik, wie: Hürden;…
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.