…Beschäftigten, für die Pauschbeträge für Trinkgelder gemäß § 44 Abs. 3 ASVG festgesetzt sind. Derartige Pauschbeträge sind durch die Österreichische Gesundheitskasse verlautbart für Arbeitnehmer im Frisörgewerbe, Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe (Servicepersonal, Personal im Zimmer- und Schankdienst, Rezeptionisten, Portiere, Animateure, Kinderbetreuer etc) Arbeitnehmer in Heilbadeanstalten, Kuranstalten…
…oder gemeinsam betriebener angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der unvermittelt verschafft werden kann durch Eigenaktion oder vermittelt wird durch Rezeption von organisierten Darbietungen (VwGH 28.5.1998, 96/15/0122). Der Unterhaltungscharakter einer Darbietung geht nicht dadurch verloren…