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UStR 2000 Rz 656–6664.3. Durchlaufende Posten
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Bei einem Versandhandelsgeschäft zählen die Versendungskosten (Portospesen) zum Lieferentgelt. Rezeptgebühren: Die von den Versicherten auf Grund der Bestimmungen des ASVG für den Bezug von Heilmitteln für Rechnung der Sozialversicherungsträger zu entrichtenden Rezeptgebühren werden von den Apotheken im Namen und für Rechnung der Sozialversicherungsträger vereinnahmt und…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…wobei § 19 EStG 1988 für die zeitliche Zuordnung maßgeblich ist. Betriebsausgaben müssen in einer Beilage zur Steuererklärung gruppenweise gegliedert dargestellt werden (siehe Rz 7554). Bei Hausapotheken führenden Ärzten sind grundsätzlich sämtliche vereinnahmte Rezeptgebühren als Betriebseinnahmen zu erfassen (Ausnahmen siehe Barbewegungsverordnung, BGBl II Nr. 441/2006…

LStR 2002 Rz 90212.8.20 Krankheitskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

… UFSW 06.02.2013, RV/2548-W/12). Rz 902c: Liegt eine Krankheit vor, so sind abzugsfähig Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente und Heilbehandlungen (einschließlich medizinisch verordnete homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Behandlungs-, Kostenbeiträge und Selbstbehalte (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), soweit sie der Steuerpflichtige selbst zu…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 283: Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung des Bestellungsaktes ist zu prüfen, ob der Zweck der Bestellung sich nur auf die Erteilung einer Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…

GebR 2025 Rz 550–55410.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG) 10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 550: § 14 TP 10 Abs. 1 GebG | Z 1 | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…

GebR 2025 Rz 510–51310.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

UStR 2000 Rz 311–3262.4. Sozialversicherung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

2.4. Sozialversicherung Randzahlen 291 bis 310: derzeit frei. 2.5. Fehlende Unternehmereigenschaft 2.5.1. Funktionsgebühren Rz 311: Für das Vorliegen von nicht steuerbaren Funktionsgebühren gelten die für das Ertragsteuerrecht geltenden Auslegungsgrundsätze zum § 29 Z 4 EStG 1988 (vgl. EStR 2000 Rz 6613 bis…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1. Allgemeines Rz 1: Den Gebühren iSd Gebührengesetzes 1957 unterliegen Schriften und Amtshandlungen nach Maßgabe der Bestimmungen im II. Abschnitt sowie Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitt (§ 1 GebG). 1.1. Begriff der Gebühren Rz 2: Die Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sind…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.15.2. Höhe der Gebühr 10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem…