14.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) 14.5.1 Begriff der Repräsentationsaufwendungen 14.5.1.1 Allgemeines Rz 4808: Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen…
1821. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 12 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 EStG 1988) 18.121.1 Allgemeines und Verweis Rz 1256: § 12 KStG 1988 entspricht typologisch § 20 EStG 1988, der auf Körperschaften nicht anwendbar ist. Die Vorschrift schließt den Abzug bestimmter Aufwendungen und Ausgaben bei der…
5.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten Rz 383g: Sollen Werbungskosten bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden, so müssen sie bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres beim zuständigen FA (Formular L 54) glaubhaft gemacht werden. Auf Grund eines solchen Antrages wird ein…
21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…
14.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung Armbanduhr Rz 4710: Sie ist als Gegenstand des täglichen Lebens der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 18.11.1960, 0291/60). Ausbildungskosten Rz 4711: Siehe Rz 1376 f. Autogenes Training Rz 4712: Aufwendungen für autogenes…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
5.9.21.5 Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar…
Kongress Rz 1575: Siehe "Studienreisen" (Rz 1651). Konventionalstrafe Rz 1576: Siehe "Strafen" (Rz 1649). Konversationslexikon Rz 1577: Siehe "Fachliteratur" (Rz 1525). Kosmetika Rz 1578: Siehe Rz 4732, Stichwort "Kosmetika". Körperbehinderung Rz 1579: Siehe Rz 4733, Stichwort "Körperbehinderung", sowie LStR 2002, Rz 839 bis 864. Kraftfahrzeug…
Radio Rz 1622: Siehe Rz 4741, Stichwort "Radio". Rechtsberatungskosten Rz 1623: Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird (zB Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht, Einbringung betrieblicher Forderungen). Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern…
13.6 Erscheinungsformen 13.6.1 Grundsätzliches Rz 633: Grundsätzlich sind zwei Erscheinungsformen der verdeckten Ausschüttung zu unterscheiden: Einkommensverwendung durch Aufwendungen bzw. Ausgaben zu Gunsten der Gesellschafter in ihrer Funktion - direkte verdeckte Ausschüttung (siehe Rz 634 bis 642), Einkommensverwendung durch Verzicht auf eine oder das…
…um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (VwGH 28.11.2001, 2000/13/0145). Beispiel 3: Ein Kriminalbeamter (Suchtgiftfahnder) tätigt Ausgaben für Vertrauensleute. Da es sich dem Charakter nach um berufliche Ausgaben handelt (keine Repräsentationsausgaben oder Geschäftsfreundebewirtung iSd § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)…
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
6.1.9 Vertreter Rz 406: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.190 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst, als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
5.9.21 Politikeraufwendungen 5.9.21.1 Partei- und Klubbeiträge Rz 383a: Darunter fallen nicht nur alle Zahlungen an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes, deren Organisationen und Gliederungen sowie an parteinahe Vereine, sondern auch Zahlungen an sonstige wahlwerbende Gruppierungen (zB Namenslisten), die auf…
Bilder Rz 1506: Siehe "Kunstwerke" (Rz 1586). Bildungsfreibetrag Rz 1507: Siehe Rz 1352Randzahl 1507: derzeit frei ff. Blumenspenden Rz 1508: Siehe auch "Geschenke" (Rz 1548) sowie Rz 4715 "Blumenspenden". Brillen Rz 1509: Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder…
13.6.2.2 Für den Anteilsinhaber angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien Rz 637: Der VwGH hat sich in einer Reihe von Erkenntnissen, welche die Überlassung von gesellschaftseigenen Immobilien an den Gesellschafter-Geschäftsführer zum Gegenstand hatten, mit der Thematik der verdeckten Ausschüttung, des außerbetrieblichen Vermögens und…
6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…
Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer Rz 1519: Siehe LStR 2002 Rz 327. Eintreibungskosten Rz 1520: Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen sind Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn sie nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen in unmittelbarem…