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5 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1339–134410.2.9. Elektronische Publikationen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

10.2.9. Elektronische Publikationen 10.2.9.1. Allgemeines Rz 1339: Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist es ohne Bedeutung, ob die elektronische Publikation im Rahmen einer sonstigen Leistung oder einer Lieferung - auch auf physischen Trägern (zB CD, DVD oder USB-Stick) - überlassen…

UZK-DAArtikel 243 Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 243 Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) Wird die passive Veredelung für Reparaturzwecke beantragt, müssen die Waren der vorübergehenden Ausfuhr zur Reparatur geeignet sein und darf das Verfahren nicht in Anspruch genommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Waren…

UZKArtikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung…

LStR 2002 Rz 83812.4.4 Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

12.4.4 Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände Rz 838c: Zu den Kosten für die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: Reparatur und Sanierung von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls nach einer…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…