24.1 Allgemeine Begriffsbestimmungen 24.1.1 Renten Rz 7003: Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer Person, abhängt (VwGH 15.6.1977, 2722/76). Die Höhe der einzelnen Rentenbeträge…
24.10 Steuerbare Veräußerungen von Privatvermögen und Rente Rz 7055: Wird ein Einzelwirtschaftsgut gegen Kaufpreisrente übertragen, liegt eine entgeltliche Übertragung vor. Wird diese Übertragung vor Ablauf der Spekulationsfrist vorgenommen, bzw. werden Grundstücke nach dem 31.3.2012 veräußert, gehen die Spekulationseinkünfte bzw. die Einkünfte aus…
24.7.2.2 Erwerb eines Einzelwirtschaftsgutes gegen Kaufpreisrente für ein Betriebsvermögen (siehe auch Rz 2453 ff) Rz 7042: Wird ein Einzelwirtschaftgut gegen Kaufpreisrente aus betrieblichen Gründen erworben, bildet der Rentenbarwert neben einer allfälligen Einmalzahlung, übernommenen Verbindlichkeiten und allfälligen sonstigen Nebenkosten die zu aktivierenden Anschaffungskosten…
24.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente Rz 7027: Bei diesem Rententyp stellt der Rentenbarwert keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils dar und es liegt eine subjektive (nicht betrieblich veranlasste) Versorgungsabsicht vor (nahe Angehörige; kein Irrtum über den Wert). Diese Voraussetzungen sind üblicherweise…
24.2 Rententypen Rz 7011: Renten können im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern (Versorgungsrenten, Gegenleistungsrenten, Unterhaltsrenten, gemischte Renten) oder unabhängig von einer solchen (zB Schadensrenten wie Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsrenten auf Grund einer Schädigung durch einen Dritten, Unterhaltsrenten, Renten auf Grund einer Pflegeversicherung) vereinbart…
24.11 Beteiligungsveräußerungentfällt gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057: Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z…
24.9 Gemischte Rente Rz 7052: Gemischte Renten können anlässlich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern entstehen. Dies dann, wenn der Rentenbarwert mehr als 125% jedoch nicht mehr als 200% des Wertes des übertragenen Einzelwirtschaftgutes beträgt. In einem solchen Fall ist eine Aufteilung der Rente vorzunehmen. Derjenige…
24.7.2 Kaufpreisrente aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 24.7.2.1 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in der privaten Sphäre Rz 7037: Beträgt der Rentenbarwert zusammen mit einem allfälligen Einmalbetrag nicht weniger als 50%, jedoch höchstens 125% des Wertes des übertragenen Einzelwirtschaftsgutes, liegt insgesamt…
24.3 Berechnung des Rentenbarwertes 24.3.1 Berechnung des Rentenbarwertes Rz 7020: Gemäß § 1 Abs. 1 BewG 1955 gilt der erste Teil des BewG 1955 (§§ 2 bis 17) für alle bundesrechtlich geregelten Abgaben, soweit in anderen Abgabengesetzen nichts anderes geregelt ist. Da eine andere…
24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…
22.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988) Rz 6602: Unter den Begriff der wiederkehrenden Bezüge fallen insb. Rentenzahlungen, Zuschüsse und sonstige Vorteile, die auf einem besonderen, einheitlichen Verpflichtungsgrund oder zumindest auf einem einheitlichen Entschluss (somit nicht auf einem immer wieder neu begründeten Anspruch…
24. Rentenbesteuerung 24.0 Tabellarische Übersicht, Option Rz 7001: Die Rentenbesteuerung wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2000 in den §§ 16 Abs. 1 Z 1, 18 Abs. 1 Z 1, 20 Abs. 1 Z 4 und 29 Z 1 EStG 1988 neu geregelt. Auf Grund…
7.4 Renten und dauernde Lasten (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Siehe dazu EStR 2000 Rz 7001 bis 7056. Randzahlen 442 bis 457: derzeit frei