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LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

…2001, 98/15/0046). Abzugsfähig sind nur jene Reinigungskosten, die sich aus einer besonderen beruflichen Beanspruchung ergeben (zB außergewöhnliche Verschmutzung der Arbeitskleidung eines Automechanikers). Liegen derartige außergewöhnliche Reinigungskosten vor, ist weiters zu unterscheiden: Erfolgt die Reinigung im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen zusammen mit anderer Bekleidung…

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…absetzbar (VwGH 2.7.1981, 81/14/0073), siehe auch "Autoradio" (Rz 4713). Reinigungskosten für Berufskleidung Rz 4742: Siehe LStR 2002 Rz 323. Rundfunkgebühr Rz 4743: Typische Aufwendungen der LebensführungZum ORF-Beitrag siehe Rz 4738a (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142, betreffend Musiklehrer). Sauna…

KStR 2013 Rz 1404–141425.4.3 Warenrückvergütungen und Geschäftsanteilverzinsung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sondern gewinnmindernd als Betriebsausgaben (Wareneinsatz) abzugsfähig. Andererseits werden auch Preisabzüge (für Reinigungskosten und Trocknungskosten der Genossenschaft) für mindere Qualität der angelieferten Produkte an den Lieferanten weitergegeben und stellen Qualitätsabschläge dar. Eine spätere Auszahlung von Teilen der festgelegten Übernahmspreise (zB erst bei Weiterverkauf der Ernte oder…

LStR 2002 Rz 529–5337.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…

LStR 2002 Rz 4046.1.7 Hausbesorger
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.1.7 Hausbesorger Rz 404: 15% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.504 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören nur Personen, die dem Hausbesorgergesetz (BGBl. Nr. 16/1970 idgF) unterliegen und deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossen wurde (§ 31 Abs. 5 Hausbesorgergesetz). Arbeitnehmer, welche…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…

VereinsR 2001 Rz 429–4593 Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

3 Umsatzsteuer 3.1 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze Rz 429: Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sowie der den Lieferungen und sonstigen Leistungen…

ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…

EStR 2000 Rz 6467–646821.4.4 Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

21.4.4 Instandhaltungsaufwand Rz 6467: Instandhaltungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: laufenden Wartungsarbeiten, Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen, Ausmalen des Stiegenhauses und der Räume, Anfärbeln der Fassade, Ausbessern oder Erneuerung des Verputzes usw. (BFG 27.6.2019, RV/7100083…