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UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…mit dem steuerrechtlichen Verschmelzungsstichtag, sodass sich die steuerlichen Wirkungen auf diesen Stichtag beziehen. Rz 79: Verschmelzungsstichtag kann sowohl der Regelbilanzstichtag der übertragenden Körperschaft als auch jeder andere Stichtag sein. Die Wahl eines vom Regelbilanzstichtag abweichenden Stichtages ist kein zustimmungsbedürftiger Wechsel im Sinne des § 7 Abs…

KStR 2013 Rz 1055–105815.5 Dauer der finanziellen Verbindung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…bzw. die Anteilsübertragung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft erfüllen die Voraussetzungen der vollen Zugehörigkeit. Wird daher die finanzielle Verbindung zB erst einen Tag nach Beginn eines Wirtschaftsjahres begründet (bei Regelbilanzstichtag der Zielkörperschaft daher am 2. Jänner) oder vor Ablauf des Wirtschaftsjahres der Körperschaft beendet…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 28 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG). Bei einem vom Regelbilanzstichtag abweichenden Teilungsstichtag liegt - für an Nachfolgeunternehmer übertragene Betriebe - kein zustimmungsbedürftiger Wechsel des Bilanzstichtages im Sinne des § 2 Abs. 7 EStG 1988 vor. Für den im Falle einer Abteilung bei der Personengesellschaft verbleibenden Betrieb…

EStR 2000 Rz 25876.18.3 Bildung einer Zuschreibungsrücklage im Wirtschaftsjahr 2016
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…für die Bildung der Zuschreibungsrücklage maßgebliche Teilwert ist grundsätzlich der Teilwert zum Bilanzstichtag des letzten, noch nicht vom RÄG 2014 betroffenen Wirtschaftsjahres (bei einem Regelbilanzstichtag somit der Teilwert zum 31.12.2015). Es kann allerdings höchstens jener Betrag im Wirtschaftsjahr 2016 einer Zuschreibungsrücklage zugeführt werden…

KStR 2013 Rz 411–4183.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…einen anderen Stichtag Rz 413: Zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag siehe EStR 2000 Rz 180 ff, soweit auf Körperschaften anwendbar. Hat eine Kapitalgesellschaft in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag das Geschäftsjahr und damit einen Regelbilanzstichtag festgelegt, ist dieser unternehmens-- und abgabenrechtlich maßgebend…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…auf einen Regelbilanzstichtag oder auf einen Zwischenstichtag und weisen übertragende und übernehmende Körperschaft unterschiedliche Bilanzstichtage auf, sind nachfolgende Fälle zu unterscheiden: Ergeben hinsichtlich des übertragenen Vermögens das letzte Wirtschaftsjahr der übertragenden Körperschaft und das Wirtschaftsjahr der übernehmenden Körperschaft vom Verschmelzungsstichtag bis zum nächsten Regelbilanzstichtag (bezogen…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…das heißt, dass die Anmeldung beim zuständigen Firmenbuch spätestens am letzten Tag der Neunmonatsfrist einlangen muss (OGH 17.7.1997, 6 Ob 124/97x). Weicht der Umwandlungsstichtag vom Regelbilanzstichtag ab, ist eine bescheidmäßige Zustimmung des FA im Sinne des § 7 Abs. 5 KStG 1988 nicht…

UmgrStR 2002 Rz 810–8363.3. Der Einbringende (§§ 14 bis 17 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…Anwendungsvoraussetzung für Art. III UmgrStG. Rz 824: Für den einzubringenden Teilbetrieb endet das Wirtschaftsjahr des Einbringenden mit dem Einbringungsstichtag. Erfolgt die Einbringung zu einem vom Regelbilanzstichtag abweichenden Stichtag, begründet die Bilanz für den gesamten Betrieb des Einbringenden hinsichtlich des verbleibenden Betriebes kein Rumpfwirtschaftsjahr, sondern hat…

UmgrStR 2002 Rz 1386–14164.2. Übertragungsvorgang (§ 24 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…mit dem Zusammenschlussstichtag. Es ist daher zu diesem Stichtag nach steuerlichen Vorschriften ein Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. Fällt dieser Stichtag nicht mit dem Regelbilanzstichtag zusammen, begründet er ein Rumpfwirtschaftsjahr. 4.2.2.1.1. Jahres- oder Zwischenabschluss Rz 1389: Auf Grund des Verweises des …

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Spaltung zur Eintragung in das Firmenbuch nicht älter als neun Monate sein darf (zum EU-UmgrG vgl. § 49 Abs. 2 EU-UmgrG). Bei einem vom Regelbilanzstichtag abweichendem Spaltungsstichtag liegt kein zustimmungsbedürftiger Wechsel des Bilanzstichtages im Sinne des § 2 Abs. 7 EStG 1988 bzw. § 7 Abs…

EStR 2000 Rz 3917–39219.5.2.4 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Ergebnis des Kalenderjahres 2020 in der Veranlagung 2020 erfasst wird. Wird hingegen das gesamte Ergebnis 2020 ohnedies bereits bei der Veranlagung 2020 erfasst (weil der zunächst abweichende Bilanzstichtag im Jahr 2020 auf den Regelbilanzstichtag verlegt wird), besteht vor dem Sinn und Zweck der Regelung hingegen…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Werbeabgabe und die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Übernahme lohnsteuerlicher Verhältnisse durch die übernehmende Körperschaft ist keine Rückwirkung vorgesehen. Rz 958: Soll eine Einbringung nach Art. III UmgrStG auf einen vom Regelbilanzstichtag der übernehmenden Körperschaft abweichenden Stichtag erfolgen, ändert dies nichts am laufenden Wirtschaftsjahr der übernehmenden Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1346–13734.1.9. Erfordernis eines übertragungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zum Zusammenschlussstichtag eine Bilanz der gesamten Mitunternehmerschaft, deren Anteil übertragen werden soll. Wird der Mitunternehmeranteil zu einem vom Regelbilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweichenden Zusammenschlussstichtag übertragen (siehe Rz 1410 f), hat auch die Mitunternehmerschaft auf den Zusammenschlussstichtag eine Steuerbilanz zu erstellen. Steuerlich endet mit dem Zusammenschlussstichtag ein…

UmgrStR 2002 Rz 1586–15975.2.2.4. Zu übertragender Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien17.12.2015

…verbleibt, ist eine Grundvoraussetzung für die Anwendung des Art. V UmgrStG erfüllt. Die OG-ABC hat den Gewinn (Verlust) des mit dem Teilungsstichtag = Regelbilanzstichtag endenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu erklären. Die Gewinn(Verlust)anteile sind den Gesellschaftern A, B…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die OG-AB hat den Gewinn (Verlust) des mit dem Regelbilanzstichtag endenden letzten Wirtschaftsjahres im Rahmen der Gewinnfeststellung zu erklären. | Jahresabschluss OG-AB | | Buchwert | Verkehrs-wert | Stille Reserven | | Buchwert | Anteil stille Reserven | TB 1 | 50…

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…tritt in die Behaltefristen des Rechtsvorgängers ein (siehe Rz 118 ff). Für abnutzbares Anlagevermögen gelten die Regeln des § 7 EStG 1988. Weicht der Spaltungsstichtag vom Regelbilanzstichtag der spaltenden Körperschaft ab, sind die Regeln über die Halb- bzw. Ganzjahres-AfA anzuwenden. Es ist jedoch zu beachten…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…unternehmerischen Kooperation dient, diese Kooperation aber nicht den gewünschten Erfolg bringt und daher durch eine weitere Umgründung "rückabgewickelt" wird. Rz 1909: Keine missbräuchliche Gestaltung liegt vor, wenn eine Einbringung auf einen Tag vor dem Regelbilanzstichtag beschlossen wird, um eine Holding-Liquidationsspaltung gemäß Art. VI UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) 3.2.1. Grundsätze 3.2.1.1. Allgemeines Rz 761: Der Einbringungsstichtag hat eine wesentliche Bedeutung, da mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…