…Rz 1019: Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 durch eine schriftliche, beim Finanzamt einzureichende Erklärung auf die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 verzichten und damit zu der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes optieren. Eine Optionserklärung gemäß …
…Sinne des § 44 UmgrStG anzunehmen ist (siehe Rz 1907 ff), liegt eine "verunglückte Realteilung" vor. Rz 1640a: Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer "verunglückten Realteilung" ist zu unterscheiden: Für Stichtage nach dem 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF AbgÄG 2024): Übernehmen beide Teilungspartner begünstigtes Vermögen, ist für…
…dem zuständigen Finanzamt, dass die Umsätze eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes nach den allgemeinen Vorschriften des UStG 1994 besteuert werden sollen, kann der Unternehmer die Durchschnittssatzbesteuerung ausschließen. Eine bereits abgegebene Optionserklärung kann bis zum Ablauf des betroffenen Veranlagungszeitraumes zurückgenommen werden. Bei Veranlagungszeiträumen, die nach dem…
…eine GesbR) Der Gesetzgeber entbindet durch die Aufschub-Option Betriebe, die aufgrund der Größenkriterien eigentlich bereits ab 2007 in die Gewinnermittlung nach § 5 wechseln müssten, bis 2009 (Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2010 beginnen) von dieser Rechtsfolge. Der Antrag ist in der (ersten) Steuererklärung…
…12%) der Bemessungsgrundlage festgesetzt (§ 22 Abs. 1 UStG 1994). Es wird somit grundsätzlich Umsatzsteuer geschuldet. Für die Lieferung und den Eigenverbrauch gebrauchter Landmaschinen durch nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte ist daher die Differenzbesteuerung nicht zulässig. Rz 3268 bis Rz 3271: derzeit frei. 24.2. Option zur…
…zur Verschmelzung die Anteile an der übernehmenden Körperschaft durch die ausländischen Anteilsinhaber veräußert werden (siehe Rz 265c ff). Rz 264: Die Geltung des § 5 UmgrStG setzt dem Grunde nach eine die Anwendungsvoraussetzungen des § 1 UmgrStG erfüllende Verschmelzung voraus. Zu den Rechtsfolgen einer nicht unter Art…
…dass der Kunde über die im Deckungsstock befindlichen Wertpapiere verfügen kann. Dabei ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht bloß auf die rechtliche Gestaltung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. 20.2.4.16.4 Rechtsfolgen der Zurechnung des Deckungsstocks zum Kunden Rz 6212: Ergibt die unter…
…Firmenwert (Option) 500 | ungebundene Kapitalrücklage 500 | c) Keine Kapitalerhöhung | ungebundene Kapitalrücklage 1.000 | ungebundene Kapitalrücklage 2.000 Zu a) Der steuerliche Sacheinlagewert von 1.200 ist mit 800 in das Indisponible Einlagen-Subkonto (alternativ in das Nennkapital-Subkonto) und mit 400…
…kein Entstehen einer internationalen Schachtelbeteiligung mit der Rechtsfolge einer Ausnahme von der Steuerneutralität vor; das bedeutet, dass die Option zur Steuerwirksamkeit nicht ausgeübt werden kann. Die neuen und die ggf. bestehen bleibenden Anteile setzen die ursprüngliche internationale Schachtelbeteiligung an der spaltenden Kapitalgesellschaft ab dem dem…
…Kapitalanteil (eingebrachtes Vermögen) | gehört zu Betriebsvermögen oder Privatvermögen | gehört nicht zu inländischem Betriebsvermögen | gehört zu inländischem Betriebsvermögen | Rechtsfolge | Nichtfestsetzungskonzept (§ 17 Abs. 1 und 1a UmgrStG) | Nichtfestsetzungskonzept (§ 17 Abs. 1 und 1a UmgrStG) | Buchwertfortführung und allf. Entstehung der Steuerschuld (…
…Grundstücks bzw. hinsichtlich des zurückbehaltenen Kredits zu einem Einlagentatbestand, im Fall b) zum Übergang des Grundstücks und des Kredits in das Sonderbetriebsvermögen. Zu den Rechtsfolgen der Verletzung der zusammenhängenden Beurteilung siehe Rz 1447b. 4.2.4.5.8. Verschieben von Wirtschaftsgütern Rz 1446: Gemäß § 24…
…weshalb hinsichtlich der Rechtsfolgen von Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum zu unterscheiden ist: Bei Einbringungen mit Stichtagen nach dem 30.6.2023 (Rechtslage idF AbgÄG 2023) können Rechtsbeziehungen grundsätzlich steuerlich wirksam auf den dem Einbringungsstichtag folgenden Tag rückbezogen werden (siehe dazu Rz 973a ff). Bei Einbringungen mit…
…10.000 Euro USt) im Jahr 2014 (letztes Jahr der Regelbesteuerung, Vorsteuerabzug nach "Ist-Grundsätzen"); Lieferung, Rechnung und erstmalige Verwendung als Anlagevermögen im Jahr 2014; Bezahlung im Jahr 2015; Übergang zur Pauschalierung mit 1.1.2015 | | 2014 (Option) | 2015 (Pauschal) | 2016 …
…1385b). 4.3.1.3. Bewertung des übernommenen Vermögens Rz 1455: Der in der Zusammenschlussbilanz des Übertragenden anzusetzende Wert ist für die übernehmende Personengesellschaft bindend. Das sind die Buchwerte und in den Ausnahmefällen der Aufwertungsverpflichtung bzw. -option die Teilwerte bzw. gemeinen Werte. 4.3.1…
…vor (Zusammenführung zweier internationaler Schachtelbeteiligungen; hinsichtlich der Vermögensebene und der Anwendung von § 3 Abs. 4 UmgrStG siehe dazu bereits Rz 178), und zwar ungeachtet dessen, wie die Option für die jeweilige internationale Schachtelbeteiligung ausgeübt wurde. Wurde hinsichtlich der internationalen Schachtelbeteiligungen die Option gemäß § 10 Abs…
…bei der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Liquidationsbesteuerung nachzuversteuern und gehen nicht auf die übernehmende Körperschaft über. Rz 138: Besitz- und Behaltefristen gehen auf die übernehmende Körperschaft über. Die Aufwertung einer übergehenden internationalen Schachtelbeteiligung ist nur steuerwirksam, wenn für sie eine Option zugunsten der Steuerwirksamkeit…
…Wahlrechts (zB Option nach § 6 Abs. 2 UStG 1994, Verzicht nach § 6 Abs. 3 UStG 1994, Erklärung nach § 14 Abs. 4 UStG 1994, Erklärung nach § 22 Abs. 6 UStG 1994) rückwirkend (nämlich durch Ausübung des Wahlrechtes nach Eintritt der Fälligkeit) entsteht, hat der Unternehmer im…
… Fischereipachtvertrag; Jagdpachtvertrag; Leasingvertrag, bei dem nicht bereits der Kauf des Leasingobjektes vereinbart und beurkundet ist. Diese Finanzierungsleasingverträge unterliegen jedoch auch dann der gegenständlichen Rechtsgeschäftsgebühr, wenn dem Leasingnehmer optional eine Kaufmöglichkeit eingeräumt wird (VwGH 15.12.1976, 2005/74; VwGH 15.11.1984, 83/15/0181…
…Vermögen im Ausland verbleibt, kommt es bei Beachtung des § 29 UmgrStG zur zwingenden Buchwertfortführung. Soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich entsteht, kommt es unabhängig davon, welche Rechtsfolgen sich nach dem Abgabenrecht des Staates der übertragenden Gesellschaft ergeben, in Österreich nach § 30 Abs. 1 Z 2…
…2006). Dies gilt auch für eine Rückabwicklung des Veräußerungsgeschäftes auf Grund einer bloßen Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn nachweislich (gegenüber dem Parteienvertreter oder dem Finanzamt) die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben wären. Die ImmoESt als steuerliche Rechtsfolge eines Geschäfts kann jedoch nicht als Irrtum iSd …