5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…
1.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG) Rz 302: § 6 UmgrStG normiert sonstige - nicht ertragsteuerliche - Rechtsfolgen für Verschmelzungen zu folgenden Bereichen: § 6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen…
1.131.14. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung 1.13.11.14.1. Allgemeines Rz 386: § 20 KStG 1988 enthält die allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen über die Behandlung von Vermögensübertragungen unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaften bei Verschmelzungen außerhalb des UmgrStG (siehe auch KStR 2013…
2.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG) 2.5.1. Arbeitsverhältnisse 2.5.1.1. Ausnahme von der Rückwirkungsfiktion Rz 594: Nach § 11 Abs. 1 UmgrStG bleibt die übertragende Kapitalgesellschaft bis zu ihrem Erlöschen durch Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch Arbeitgeber im Sinne des § 47…
3.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG) 3.9.1. Arbeitsverhältnisse 3.9.1.1. Allgemeines Rz 1216: Im Rahmen von Einbringungsvorgängen gehen die dienstrechtlichen Verpflichtungen auf Grund der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft über, sodass diesbezüglich keine Rückwirkung gegeben ist. Zur Begründung…
3.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung Rz 1275: Fällt eine Umgründung auf Grund des Fehlens einer Anwendungsvoraussetzung des § 12 UmgrStG nicht unter Art. III UmgrStG, gelten die allgemeinen Regeln des Steuerrechtes. Bezüglich einzelner Fälle der Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung siehe Rz…
4.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG) 4.5.1. Arbeitsverhältnisse (§ 26 Abs. 2 UmgrStG, § 41 UmgrStG) 4.5.1.1. Allgemeines Rz 1467: Sofern die übernehmende Mitunternehmerschaft Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von…
5.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG) 5.5.1. Arbeitsverhältnisse Rz 1628: Sofern der Nachfolgeunternehmer Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle…
6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…
6.2. Option zur Steuerpflicht Siehe Rz 758, Rz 772, Rz 793 bis Rz 800, Rz 899 und Rz 923. 6.3. Kleinunternehmer, Option zur Steuerpflicht 6.3.1. Option zur Steuerpflicht (Verzichtserklärung) Rz 1019: Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 durch…
…12.2015: § 10 Abs. 2 Z 1 lit. c UStG 1994) an den Wiederverkäufer geliefert werden. 24.2.3. Rechtsfolgen Rz 3274: Rechtslage ab 1.1.2025: Gemäß § 24 Abs. 2 UStG 1994 kann die Differenzbesteuerung von einem Wiederverkäufer nach § 24 Abs. 1 Z 1…
…Eine Verschmelzung berührt die Steuerrechtsverhältnisse auf drei Ebenen, nämlich der der übertragenden Körperschaft, der übernehmenden Körperschaft und der Gesellschafter der beteiligten Körperschaften. Zu den Rechtsfolgen einer nicht unter Art. I UmgrStG fallenden Verschmelzung siehe Rz 386 ff. 1.1.1.5. Steuerliche Anwendungsvoraussetzungen Rz 22: …
6.5.8. Internationale Schachtelbeteiligung Rz 1767: Zu den Rechtsfolgen einer umgründungsbedingt entstehenden bzw. erweiterten internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 siehe allgemein Rz 172 ff. Sind von einer Auslandsspaltung im Sinne des § 32 Abs. 1 Z 1 UmgrStG auf Ebene…
…1 Allgemeines Rz 6450: Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen. Rz 6451: Erhaltungsaufwand wiederum ist zu unterteilen…
22.7 Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 KStG 1988) 22.7.1 Grundregel und Rechtsfolgen Rz 1309cu: Für konzernal verbundene Körperschaften kann sich unter den Voraussetzungen des § 12a Abs. 5 KStG 1988 eine Ausnahme von der nach § 12a Abs. 1 KStG 1988 eingeschränkten Abzugsfähigkeit eines Zinsüberhangs…
22.10.3 Eigenkapitalquotenvergleich in der Unternehmensgruppe (§ 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988) 22.10.3.1 Allgemeines und Rechtsfolgen Rz 1309eu: Der Eigenkapitalquotenvergleich gemäß § 12a Abs. 5 KStG 1988 kommt aufgrund von § 12a Abs. 7 Z 2 KStG 1988 auch für Unternehmensgruppen zur…
…Gewinnermittlung bei der Veräußerung von Grundstücken des Altvermögens (bezogen auf den einzelnen Beteiligten) oder bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen, bei Grundstücken des Altvermögens (bezogen auf den einzelnen Beteiligten). Rz 6527: Für jeden Miteigentümer können sich weiters zwingend unterschiedliche Rechtsfolgen, und zwar insbesondere hinsichtlich folgender Maßnahmen…
…wenn die Eingabe ausschließlich aus ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine anderen Rechtsfolgen als die Verhängung einer Verwaltungsstrafe drohen. Rz 420: Ein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: einem Ansuchen um Ausstellung einer Widmungsbestätigung über die Ausweisung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan…
…EAS 2358). Dem AOA (light) wird daher bei den außerbetrieblichen Leistungsbeziehungen nicht die Wirkung beigemessen, die Rechtsfolgen des § 23 Z 2 EStG 1988 zu beseitigen. Rz 395: Erhält ein in Österreich ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen Personengesellschaft Geschäftsführervergütungen, dann stellen sich diese als Entnahme eines…