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16 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rahmen der Ermessensrichtlinien des § 20 BAO Überlegungen der Billigkeit gegenüber jenen der Zweckmäßigkeit zurücktreten. Rz 1684: Liegt eine Unbilligkeit nicht vor, so ist ein auf eine Nachsicht gerichteter Antrag im Rahmen einer Rechtsentscheidung, somit ohne dass es zu einer Ermessensentscheidung kommt, abzuweisen (VwGH 11.8…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen Artikel 22 Entscheidungen auf Antrag (1) Beantragt eine Person eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, so muss sie den zuständigen Zollbehörden alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den…

UZKArtikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…

UZKArtikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA) 3.1. Begriff der Entscheidung Gemäß Art. 5 Z 39 UZK ist eine Entscheidung eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

3.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, § 39 ZollR-DG, Art. 162 UZK-DA) Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Art. 22 Abs. 1 dritter Unterabsatz UZK bzw. des § 39 ZollR-DG (siehe Abschnitt 3.3.4.). Ist der…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…

UZK-IAAbschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Von den Zollbehörden erlassene Entscheidungen Artikel 8 Allgemeines Verfahren für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Mitteilung nach Artikel 22 Absatz 6 Unterabsatz 1 des Zollkodex enthält folgende Angaben: a)eine Bezugnahme…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren Da das Zollrecht der Union die Möglichkeit zur Nacherhebung bzw. zu Erstattung/Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…

ZK-2540Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707…