1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…
…ein Gericht oder eine gleichwertige spezialisierte Stelle handeln kann. (3) Der Rechtsbehelf wird in dem Mitgliedstaat eingelegt, in dem die Entscheidung erlassen oder beantragt worden ist. (4) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das Rechtsbehelfsverfahren eine umgehende Bestätigung oder Berichtigung der von den Zollbehörden erlassenen Entscheidung ermöglicht.
…UZK, §§ 42 bis 47 ZollR-DG) 4.1. Vorgaben des EU-Zollrechts In den Artikeln 43 bis 45 UZK werden unionsrechtliche Mindeststandards für das Rechtsbehelfsverfahren geregelt; die konkrete Verfahrensausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Gemäß Art. 44 Abs. 1 UZK hat jede Person das Recht, gegen…
4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
Abschnitt 6 Rechtsbehelfe Artikel 43 Von einem Gericht erlassene Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit…
…werden ausgesetzt, wenn a)ein Rechtsbehelf nach Artikel 44 eingelegt wird; die Aussetzung gilt ab dem Tag der Einlegung des Rechtsbehelfs für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens, oder b)die Zollbehörden dem Zollschuldner gemäß Artikel 22 Absatz 6 die Gründe für ihre Mitteilung der Zollschuld mitteilen;…
…vorliegenden Artikels genannten Zeitraum hinaus aufbewahrt. Ist ein Rechtsbehelf eingelegt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden, so werden die Unterlagen und Informationen während des in Absatz 1 genannten Zeitraums oder bis zum Ende des Rechtsbehelfsverfahrens oder des Gerichtsverfahrens aufbewahrt, wobei der jeweils spätere Zeitpunkt maßgebend ist.
…der Zollschuld eingelegt worden, so wird die Frist des Absatzes 1 Unterabsatz 1 ab dem Tag der Einlegung des Rechtsbehelfs für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens ausgesetzt. (4) Gewährt eine Zollbehörde eine Erstattung oder einen Erlass gemäß den Artikeln 119 und 120, so unterrichtet der betreffende…
…vorgelegt hat, nicht erforderlich. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf (1) Jede Vertragspartei sieht effiziente, zügige, diskriminierungsfreie und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Vorabauskünften und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, welche die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Waren betreffen, vor…
…deren Verwendung in Kenntnis. 9.6. Überprüfung und Rechtsbehelf 1.Jede Vertragspartei stellt effiziente, zügige, nichtdiskriminierende und leicht zugängliche Rechtsbehelfsverfahren zur Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen, Entscheidungen und Beschlüssen der Zollbehörden oder anderer zuständiger Behörden, die die Einfuhr von Waren, die Ausfuhr von Waren oder die Durchfuhr…
…Verbindung mit Art. 77 UZK, die Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer in Bescheiden gemäß § 201 BAO sowie die Abänderung der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer im Rechtsbehelfsverfahren zu unterbleiben, soweit der Empfänger für diese Abgabe nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, es sei denn, dass der…
…des UZK um selbständige Erstattungs- oder Erlassansprüche handelt, treten diese als solche zu den nach dem Verfahrensrecht zu Gebote stehenden Rechtsbehelfen (Beschwerde) in Konkurrenz. Das Erstattungs-/Erlassverfahren und das Rechtsbehelfsverfahren sind entsprechend ihren spezifischen Voraussetzungen daher nebeneinander möglich. Weiters besteht insoweit, als Beschwerde eingelegt wird…
…die Entscheidung der Behörde, mit der einem Antrag nicht voll inhaltlich entsprochen wird (zB Antrag auf zollrechtliche Bewilligung); die Abweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass; die Abweisung einer Beschwerde im Rechtsbehelfsverfahren; die Rücknahme (Art. 27 UZK) und der Widerruf sowie die Änderung (Art. 28 UZK)…
…in der vorübergehenden Verwahrung befinden. 3.7. Entscheidungen ohne Antrag Nachfolgende Regelungen des Zollkodex sowie die dazu gehörenden Regelungen der Kommissionsverordnungen gelten auch für Entscheidungen, die ohne Antrag ergehen (ausgenommen jedoch für solche im Rechtsbehelfsverfahren): Art. 22 Abs. 4 UZK - Wirksamkeit einer Entscheidung mit Zustellung…
…erfolgen hat, entgegenstehen. Bei Einbringung eines Aussetzungsantrages im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens hat somit noch keine diesbezügliche kassentechnische Anmerkung am Abgabenkonto zu erfolgen. Das für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständige Zollamt Österreich prüft jedoch den Aussetzungsantrag unverzüglich und entscheidet über diesen ohne unnötige Verzögerung. Nur…
…Art. 103 Abs. 3 UZK ausgesetzt a)ab dem Tag der Einlegung des Rechtsbehelfs für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens: Entdeckt daher die Behörde im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens die Notwendigkeit einer (zusätzlichen) nachträglichen buchmäßigen Erfassung (hinsichtlich einer Abgabe, die bereits im angefochtenen Bescheid vorgeschrieben wurde), kann…