Artikel 119 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Erklärung auf der Rechnung kann ausgefertigt werden: a)von einem ermächtigten Ausführer in der Union im Sinne des Artikels 120; b)von jedem Ausführer für Sendungen…
11.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen…
Artikel 75 Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Erklärung auf der Rechnung kann von jedem in einem begünstigten Land tätigen Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6…
11. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) 11.1. Rechnungslegung 11.1.1. Verpflichtung bzw. Anspruchsberechtigung Rz 1501: Bei Ausführung von Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt. Sofern der Unternehmer Umsätze an einen anderen…
11.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen Rz 1625: Die Regelung über die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) kommt nicht zur Anwendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Lieferungen, die gemäß Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 im Inland ausgeführt werden (Versandhandel), Dreiecksgeschäften, Rechnungen (Gutschriften) gemäß…
11.2 Rechnungsarten 11.2.1. Urkundenprinzip Rz 1557: Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (siehe jedoch Rz 15611564c ff betreffend elektronisch übermittelte Rechnung). Es ist nicht erforderlich, dass diese Urkunde die Bezeichnung "Rechnung" trägt…
9.6. Rechnungsausstellung Rz 180: Werden bei einer Tätigkeit, die gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 eindeutig nichtunternehmerisch istnicht der Umsatzsteuer unterliegt, Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 mit Steuerausweis ausgestellt, schuldet der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer auf Grund der Rechnung (§ 11 Abs…
11.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Rz 1564f: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden, wenn dadurch ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Es sind keine speziellen technischen Übermittlungsverfahren…
111. Rechnungslegung im Binnenmarkt (Art. 11 UStG 1994) 111.1. Anwendungsbereich 111.1.1. Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 4031: Der Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 verpflichtet, wenn er eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführt…
5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…
11.2.3a.6. Elektronische Signatur Rz 1564i: Gemäß § 1 Z 3 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016, ist die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung gewährleistet, wenn die…
Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…
11.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 11.1.6.1. Allgemeines Rz 1537: Auf Grund des 2. AbgÄG 2002 hat der § 11 Abs. 1 UStG 1994 folgende Änderungen erfahren: Werden Leistungen an juristische Personen erbracht, haben auch diese einen…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…
11.1.5.11. Duplikat Rz 1527: Der leistende Unternehmer darf in Bezug auf einen Umsatz nur eine Rechnung (mit gesondertem Steuerausweis) ausstellen. Hat der Unternehmer über einen Umsatz (zB Lieferung) eine Rechnung erteilt, darf er grundsätzlich eine zweite Rechnung für denselben Umsatz nicht mehr…
Artikel 145 Belege für den Zollwert (Artikel 163 Absatz 1 des Zollkodex) Die Rechnung in Bezug auf den angemeldeten Transaktionswert ist als Beleg erforderlich.
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU) 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung…
11.1.5. Rechnungsmerkmale 11.1.5.1. Rechnungserteilung durch Dritte Rz 1505: Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch…
6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…