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LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LStR 2002 Rz 131839.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen Rz 1364: Bei Pensionszusatzversicherungen, bei betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und bei Pensionskassenbeiträgen ist eine Kapitalabfindung grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen der Barwert übersteigt nicht den Betrag…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…9.1988, 87/14/0132); ein etwaiger Rückforderungsanspruch ist zu aktivieren. Verjährte Verbindlichkeit Rz 2421: Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will (VwGH 21.12.1971, 0285/69…

UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…VwGH 29.1.2015, 2012/15/0012). Den Rückforderungsanspruch hat das Finanzamt als Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Um einen Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht als Mehrwertsteuer bezahlten Beträgen durchzusetzen, muss der Leistungsempfänger grundsätzlich eine Klage gegen den Leistungserbringer erheben. Ist jedoch eine…

EStR 2000 Rz 2562–25736.16.5 Investitionsjahr/Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…der Subventionsempfänger nach Erhalt der Subvention an keine weiteren Bedingungen gebunden ist. Rz 2572: Teilrückzahlung wegen Rückforderungsanspruch Zu unterscheiden ist die Subventionsrückzahlung unter bestimmten Bedingungen und die Subventionsgewährung mit Rückforderungsanspruch einer öffentlich-rechtlichen Institution. Beispiel: Höhe des Investitionszuschusses aus öffentlichen Mitteln ohne Gegenleistungsverpflichtung ist abhängig…

ZT-25006. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

11.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen 11.7.3.1 Allgemeines Rz 792b: Auf Grund § 33 Abs. 3 EStG 1988 ist in jenen Fällen, in denen Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden, §§ 26 FLAG 1967 26 FLAG anzuwenden. Zu Unrecht bezogene…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO) 22.1. Grundsätzliches (§ 239 BAO) Rz 1900: Ein Guthaben iSd § 239 Abs. 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung ist nur im…

RAE Rz 1919–192622.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

22.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung Rz 1919: Die amtswegige Rückzahlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie wird vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen, sofern der Verfügungsberechtigte eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988) Rz 319: Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen…

LStR 2002 Rz 1315–131639.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§ 108 Abs. 7 EStG 1988) 39.7.1 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages Rz 1315: Eine Rückforderung der Bausparprämie bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages oder Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung hat zu unterbleiben, wenn der zurückzufordernde…

UStR 2000 Rz 242016.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…DieserFür die insolvenzrechtliche Qualifikation des sich daraus ergebenden Umsatzsteuer-RückforderungsanspruchRückforderungsanspruches des (Insolvenz)Schuldners gegenüber dem Finanzamt ist der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit maßgeblich. Wurde die Forderung des (Insolvenz)Schuldners erst nach der Insolvenzeröffnung uneinbringlich, ist dieser Umsatzsteuer-Rückforderungsanspruch grundsätzlich mit Masseforderungen des Finanzamtes aufrechenbar…

VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

4.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.3.1. Verrechnungspreisforderungen Rz 507: Gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und § 5 EStG 1988 ist der steuerpflichtige Gewinn nach den Regeln der doppelten Buchhaltung durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…