RIS AI
7 117 Treffer376 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 131839.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.8 Rückforderungsansprüche (§ 108 Abs. 8 EStG 1988) Rz 1318: Die Einkommensteuer(Lohnsteuer)erstattungen und die rückerstatteten Prämien gelten als Abgaben im Sinne des § 3 Bundesabgabenordnung. Die Rückforderung der Bausparprämien erfolgt mittels Bescheiddurch Einbehaltung durch die Bausparkasse.

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 108g Abs. 5 EStG 1988 ein. Die zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Die zurückzufordernden Beträge sind vom Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Rückforderung zu erfolgen hat, an das Finanzamt Wien 1/23für…

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988) Rz 319: Zu den Werbungskosten zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Die Erstattung (Rückzahlung) von steuerfreien bzw. nicht steuerbaren Einnahmen…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

11.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen 11.7.3.1 Allgemeines Rz 792b: Auf Grund § 33 Abs. 3 EStG 1988 ist in jenen Fällen, in denen Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden, §§ 26 FLAG 1967 26 FLAG anzuwenden. Zu Unrecht bezogene…

LStR 2002 Rz 6879.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Sind Sozialversicherungsbeiträge im Jahr ihrer Einbehaltung durch ausländische unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Einkünfte veranlasst, sind auch die rückgezahlten Pflichtbeiträge für die Ermittlung der Einkommensteuer im Rahmen des Progressionsvorbehalts im Zuflussjahr zu berücksichtigen (VwGH 22.09.2021, Ra 2020/13/0111). Wird das Service-Entgelt für die…

LStR 2002 Rz 15–162 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 ). Rz 16: Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH…

EStR 200010.2.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

10.2.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Siehe die entsprechenden Rz der LStR 2002.

EStR 2000 Rz 7512–751328.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…hat auch keine Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfolgen, ermöglichtkann gemäß § 40 EStG 1988 über Antrag einezwecks Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages außerhalb eines Veranlagungsverfahrens (Formular E 5 bzw. bei gleichzeitiger Kapitalertragsteuererstattung Formular E 3)eine Einkommensteuerveranlagung nach § 39 EStG 1988 erfolgen. Erstattet wird ab dem Jahr…

LStR 2002 Rz 133840.6 Abgaben im Sinn der BAO
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.6 Abgaben im Sinn der BAO Rz 1338: Sowohl die Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen (Prämienerstattungen) als auch die zurückgeforderten Prämien sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 108a Abs. 6 EStG 1988) und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 139341.10 Abgaben im Sinne der BAO
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.10 Abgaben im Sinne der BAO Rz 1393: Sowohl die Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen (Prämienerstattungen), als auch die zurückgeforderten Prämien sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 108g Abs. 6 EStG 1988).

LStR 2002 Rz 1213–121930 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) nicht erhoben hat. Rz 1216a: Der Arbeitnehmer kann nach § 83 Abs. 3 EStG 1988 unmittelbar vom Finanzamt in Anspruch genommen werden, wenn er vorsätzlich mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und an der Verkürzung der Lohnsteuer…

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Bei einer Einkommensteuer unter null werden Steuerpflichtigen mit Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen der SV-Rückerstattung 100% der Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, höchstens aber 1.050 Euro jährlich, erstattet. Die meisten Pensionsbezieher mit Pensionseinkünften bis 25.500…

LStR 2002 Rz 1332–133440.3 Erstattung der Prämie
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…an einem Pensionsinvestmentfonds an Stelle der Prämie eine vergleichbare Gutschrift geleistet, liegen insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Rz 1334: Die erstattete Prämie kann vom Rechtsträger dem Abgabepflichtigen ausgezahlt oder im Jahr der Erstattung als Einzahlung für die Prämienbemessung (Beitragsgrundlage) verwendet werden.

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…2, 3, 5 und 7 EStG 1988 ist ein Siebentel der ausgezahlten Beträge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Rz 914: Lohnsteuer, die im Zuge von Prüfungen dem Arbeitgeber gemäß § 82 EStG 1988 als Haftungspflichtiger vorgeschrieben wurde, ist nach § 46…

LStR 2002 Rz 6889.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

9.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 688: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 liegen beim Empfänger auch dann vor, wenn die Sonderausgaben nicht von diesem selbst geltend gemacht wurden (Rz 575 f).

LStR 2002 Rz 673–6779.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…das WohnsitzfinanzamtFinanzamt zu übermitteln. Gemäß § 84 EStG 1988 sind derartige Bezüge in den Lohnzettel aufzunehmen. Rz 676: Liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, ist Lohnsteuer gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 auch bei Auszahlung der Krankengelder und bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG durch…

LStR 2002 Rz 628–6297.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.3 Entstehung des Abgabenanspruchs Rz 628: Die kraft Nachversteuerung anzufordernde Einkommensteuer ist weder eine Vorauszahlung, noch eine zu veranlagende Abgabe, noch ein Steuerabzugsbetrag. Der Anspruch auf Nachforderung der Einkommensteuer entsteht, wenn der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht ist (§ 4 Abs. 1 BAO). Rz 629: Wird ein…