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ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

8.8 ABC der Rückstellungen Abbruchkosten Rz 3447: Für konkret erwartete Aufwendungen (zB auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung) sind Rückstellungen zu bilden (vgl. Entfernungspflicht, Miet- und Pachtverhältnis, Abschnitt 8.2.1). Nicht umfasst von der Höhe der Rückstellung ist der Wertverlust der abgebrochenen (entfernten) Anlagen…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…

ZK-0690Anlage 3
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 3 Kommentar WZO Preisanpassungsklauseln (1213) 1.Im Geschäftsleben können manche Verträge eine Preisanpassungsklausel enthalten, aus der hervorgeht, dass der Preis nur vorläufig festgesetzt wurde und dass die endgültige Festsetzung des zu zahlenden Preises von bestimmten Umständen abhängt, die im Vertrag selbst festgelegt werden. 2…

KStR 2013 Rz 1366–137325.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…

UmgrStR 2002 Rz 917–9253.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

3.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern 3.4.2.6.7.1. Allgemeines Rz 917: Der Einbringende kann im Zuge der Einbringung gemäß § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG Anlagegüter sowie Verbindlichkeiten (oder Teile davon) zurückbehalten. Die Regelung bezieht sich auf zum notwendigen…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

8 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988) 8.1 Allgemeine Grundsätze 8.1.1 Rückstellungsarten Rz 3301: Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

KStR 2013 Rz 976–990Veruntreuung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

Veruntreuung Rz 976: Bereichert sich ein Nichtgesellschafter widerrechtlich gegen den Willen der Gesellschaft, liegt idR eine Betriebsausgabe der Gesellschaft vor. Durch den Aktivierungsanspruch wird dieser Aufwand neutralisiert. Der Vorgang führt zur Erfassung in der entsprechenden Einkunftsart beim Bereicherten. Die einkommensteuerliche Erfassung bedarf der Feststellung, dass…

KStR 2013 Rz 325–3342.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.8 Formale Verpflichtungen (§ 6b Abs. 5 KStG 1988) Rz 325: In § 6b Abs. 5 KStG 1988 sind formale Voraussetzungen für die Überprüfung und Bescheinigung der Voraussetzungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geregelt. Rz 326: Eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft hat jährlich die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 6b KStG 1988…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…

EStR 2000 Rz 3402–34058.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

8.6.4.2 Gelockertes Prinzip der Dauerdeckung - § 14 Abs. 7 Z 2 und 3 EStG 1988 Rz 3402: Die Wertpapierdeckung muss grundsätzlich durchgehend während des gesamten Folgejahres vorhanden sein (Prinzip der Dauerdeckung). Beträgt die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend (bereits ab einem vollen…

EStR 2000 Rz 3436–34468.7.3 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

8.7.3 Übergangsbestimmungen 8.7.3.1 Allgemeines Rz 3436: § 14 Abs. 12 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/1999 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1999 anzuwenden. Es darf dabei nur jener Betrag der Rückstellung zugeführt…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…

UmgrStR 2002 Rz 860–8613.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.4.2.1b. Ratenzahlung (ab 1.1.2016), Anteilstausch mit Nichtfestsetzung (ab 1.1.2020), und Nichtfestsetzung "alt" (bis 31.12.2015) Rz 860a: Ratenzahlungskonzept für ab dem 1.1.2016 beschlossene oder unterfertigte Einbringungen: § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG sieht für die…

KStR 2013 Rz 130922.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen 22.6.2.1 Allgemeines und Anwendungsbereich Rz 1309cn: Gemäß § 26c Z 80 zweiter Satz KStG 1988 bleiben Zinsaufwendungen, die aufgrund von vor dem 17. Juni 2016 geschlossenen Verträgen anfallen, bei der Ermittlung des Zinsüberhangs gemäß § 12a Abs. 3…

UmgrStR 2002 Rz 1091–11053.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG) 3.7.1. Allgemeines 3.7.1.1. Überblick Rz 1091: Aus § 20 UmgrStG ergeben sich die umgründungsbedingten steuerlichen Konsequenzen für die einbringungsgeborenen oder einbringungsbezogenen Anteile an der übernehmenden Körperschaft. Ausgangspunkt für diese Bestimmungen ist der Grundsatz, dass…

EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Investitionszuschüsse Rz 3482: Ist die Rückzahlung eines Investitionszuschusses vertraglich vereinbart, so liegt keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit vor. Ist ungeachtet des Fehlens einer diesbezüglichen Vereinbarung mit der Rückforderung ernsthaft zu rechnen, muss eine Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden. Ist am Bilanzstichtag (noch) nicht sicher…

KStR 2013 Rz 1092–109915.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit Rz 1092: Scheidet ein ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe vor vollständiger Nachversteuerung der zugerechneten Verluste aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag in Höhe aller offenen, noch nicht nachversteuerten Verluste bei jenem…