…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (6) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote, mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…
…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (5) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…
…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (5) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…
…ein Verfall ist bei grob fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (9) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…
…ein Verfall ist bei grob fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (6) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…