RIS AI
5 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (6) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote, mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (5) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Euro; ein Verfall ist bei fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (5) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 5 Abs. 1 und 2 BG Tierproduktverbote mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…ein Verfall ist bei grob fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (9) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…ein Verfall ist bei grob fahrlässiger Begehung nicht vorgesehen. (6) Bei Rückfall sind die Bestimmungen über die Strafverschärfung gemäß § 41 FinStrG auf die Finanzvergehen nach § 8 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich der Rückfall nur auf diese Tatbestände bezieht (…