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14 Treffer1681 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 873–9103.4.2.6. Rückwirkende Korrekturen hinsichtlich des einzubringenden Vermögens
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG (siehe Rz 917). Rz 894: Durch das Rückbeziehen von im Rückwirkungszeitraum getätigten Sacheinlagen wird der Buch- und Verkehrswert des Einbringungsvermögens mit ertragsteuerlicher Wirkung erhöht. Die Steuerwirksamkeit einer rückwirkenden Sacheinlage setzt einlagefähige Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinn voraus. Einlagefähig sind nur…

UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 18 Abs. 3 UmgrStG idF AbgÄG 2023; zur einzigen Ausnahme der Arbeitskraftüberlassung durch den Einbringenden siehe Rz 973d). Die steuerliche Rückbeziehung von Rechtsbeziehungen auf den Umgründungsstichtag ist nicht zwingend. § 18 Abs. 3 UmgrStG sieht diese Möglichkeit - die Vereinbarung einer entsprechenden Entgeltvereinbarung vorausgesetzt (dazu Rz 973b…

UmgrStR 2002 Rz 1091–11053.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…siehe Rz 1052), die Zurechnung gewährter Anteile zum Einbringenden insb. die Rückbeziehung bei mehrfachen Umgründungen (siehe Rz 1874 ff), die Vornahme von Zu- und Abschreibungen auf die Anteile an der übernehmenden Körperschaft bzw. auf die Anteile der einbringenden Körperschaft im Falle der Eigentums- oder Beteiligungsidentität…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…24 Abs. 1 UmgrStG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG erlaubt die Rückbeziehung des Zusammenschlusses auf einen Stichtag, der vor der Unterfertigung des Zusammenschlussvertrages liegt. Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…zu diesem Zeitpunkt (vor Protokollierung) möglich. Eine vertragliche Rückbeziehung der Errichtung einer Gesellschaft ist - von den Regelungen im UmgrStG abgesehen - steuerlich bedeutungslos. Rz 149: Für den Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht von Betrieben gewerblicher Art in ihren Erscheinungsformen Betrieb, Gewerbebetrieb und Versorgungsbetrieb ist das Vorliegen der…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Umgründungspartner. Grundsatz der rückwirkenden Umgründung (Rückwirkungsfiktion) Die unternehmensrechtliche Neunmonatsfrist ist steuerlich maßgebend. Im Gegensatz zur zivilrechtlich möglichen schuldrechtlichen Rückbeziehung gilt ertragsteuerlich die Umgründung als mit Ablauf des vereinbarten Stichtages als vollzogen. Das Vermögen und die Einkünfte sind daher dem Rechtsvorgänger bis zum Ende des Stichtages…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…siehe Rz 81 f. Zu den Ausnahmen von der steuerlichen Rückwirkung im Bereich der Vermögensänderungen societatis causa siehe Rz 110 ff. Rz 150: Die Rückbeziehung der steuerlichen Wirkungen hat ausschließlich im Bereich der Einkommensermittlung zu erfolgen und betrifft nicht andere Steuern und Abgaben. Zur Frage…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Rz 772: Die Rückwirkungsfrist beginnt mit dem vertraglich festgelegten Einbringungsstichtag zu laufen und endet spätestens neun Monate später. Nur innerhalb dieser Frist ist eine Rückbeziehung möglich. Rz 773: Die Rückwirkungsfrist ist im Hinblick auf die Anmeldung/Meldung der Einbringung von der Anzeigefrist des § 43 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1030–10593.6.3. Gewährung einbringungsgeborener Anteile
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…andererseits durch die Geschäftsentwicklung nach dem Einbringungsstichtag zusätzlich verändert. Es ist daher unabhängig von der Rückbeziehung der Einbringung auf den Bilanzstichtag der Verkehrswert der übernehmenden Körperschaft zum Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages mit dem Verkehrswert der Sacheinlage des Einbringenden zu diesem Tag in Beziehung zu…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

… 20 Abs. 3 KStG 1988 die Wertverknüpfung ausdrücklich vor (KStR 2013 Rz 498). Da der Gesetzgeber mit der Rückbeziehung den Regelungsrhythmus des Art.III UmgrStG aufrecht erhalten will und nur an die Stelle der Buchwertfortführung eine Gewinnverwirklichung setzt, bleiben die umgründungssteuerrechtlichen Rechtsfolgen des Zeitpunktes der…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG durch das Rückbeziehen tatsächlich bis zum Abschluss des Teilungsvertrages getätigter Bareinlagen, die in der Teilungsbilanz als Aktivpost (technische Forderung gegen den/die einlegenden Mitunternehmer) eingestellt werden und daher das Mitunternehmerschaftsvermögen und den Mitunternehmeranteil des einlegenden Mitunternehmers buch- und wertmäßig…

UmgrStR 2002 Rz 1667–16866.2.5. Steuerliche Bewertung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…zwingend auf den Spaltungsstichtag rückzubeziehen und den Nachfolgegesellschaften zuzuordnen. Insoweit kommt es zu einer rückwirkenden Korrektur des übertragenen Vermögens. Die Rückbeziehung erfolgt durch Aufnahme dieser Vorgänge in die Übertragungsbilanz(en) für jene Nachfolgegesellschaft(en), der (denen) die Ausschüttungen, Einlagenrückzahlungen oder Einlagen zugeordnet werden soll(en)…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Bareinlagen), sondern auch Sachwerte (Einlage von Wirtschaftsgütern, die nicht notwendiges Privatvermögen darstellen) sein. Die Rückbeziehungsoption für Einlagen wird dadurch ausgeübt, dass die bis zum Vertragstag tatsächlich eingelegten Wirtschaftsgüter durch den Ansatz einer Aktivpost ("Aktivpost für Einlagen") in der Zusammenschlussbilanz erfasst werden (§ 16 Abs. 5 Z…

KStR 2013 Rz 692–705Aushaftende (ausstehende) Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

Aushaftende (ausstehende) Einlagen Rz 692: Noch nicht eingeforderte Einlagen sind rechentechnische Saldogrößen (Korrekturposten zum Eigenkapital). Sie können auch nicht abgewertet werden, da sie keinen Vermögensgegenstand darstellen. Zudem können auch bei sorgfältiger Geschäftsführung und bei Anstellen eines Fremdvergleiches Forderungen gegenüber Dritten nicht stets bei Fälligkeit sofort…