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5 Treffer1630 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…forstwirtschaftlichen Betrieb kann der Gewinn pauschal ermittelt werden, wenn dessen Einheitswert 130.000 Euro nicht übersteigt und er seinen Gewinn nicht auf Grund des Überschreitens der 400.000 Euro-Umsatzgrenze (siehe dazu auch Rz 5018) in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nach Ablauf eines Pufferjahres (§ 1 Abs…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bisherigen Regelung des § 125 BAO - nach einem "Pufferjahr" ab dem übernächsten Geschäftsjahr oder erheblich (qualifiziert) = wird in einem Geschäftsjahr der Schwellenwert um mindestens 300.000 Euro (= 1.000.000 Euro Umsatzerlöse) überschritten (bis 2009: um mehr als die Hälfte, also über 600.000…

EStR 2000 Rz 6668–666922.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind Bausperren, die eine Bebauung nicht dauerhaft verhindern, nicht zu beachten. Wird im Zuge einer Umwidmung in Bauland ein Teil eines Grundstücks als Schutz- oder Pufferzone (Frei- und Grünfläche) ausgewiesen, die nicht bebaut werden darf, ist der Veräußerungserlös für das Grundstück trotzdem nicht analog einer…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… dh. die Verpflichtung zur Buchführung tritt bei Überschreitung des Schwellenwertes in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erst nach Ablauf eines Pufferjahres ein, erlischt bei Nicht-Überschreitung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bereits mit Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres und kann bei nur vorübergehender Überschreitung auf Grund besonderer Umstände auf…

UmgrStR 2002 Rz 1450–14664.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…erst begründet, die nicht schon nach der Rechtsform rechnungslegungspflichtig im Sinne des UGB ist, besteht die Rechnungslegungspflicht (nach einem Rumpf-Pufferjahr) bereits ab dem der tatsächlichen Übernahme des Vermögens folgenden Geschäftsjahr, wenn ein Rechtsvorgänger hinsichtlich des übernommenen (Teil-)Betriebes zur Rechnungslegung verpflichtet war, es sei…