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ZK-20307.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

ZK-25902.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

ZK-25006. Erledigung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

6. Erledigung 6.1. Allgemeines 6.1.1. Neues Zollverfahren Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört…

LStR 2002 Rz 963–96715.4.4.2.2 Provisionen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.4.4.2.2 Provisionen Rz 963: Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte) Geschäftsabschlüsse für andere Unternehmen (zB Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, Bausparkassen) vermitteln, sind die diesbezüglichen Provisionen bei funktioneller und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselbständigen Haupttätigkeit Einkünfte…

MO-85014. Rechte und Verpflichtungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Rz 125: Eine Garantie oder Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Zusage des Garantiegebers oder Bürgen, für eine Verbindlichkeit des Garantienehmers oder Hauptschuldners einzustehen (Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

AH-22244. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 und Art. 2 der Verordnung (EU) 2023/2147 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

AH-26534. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien22.02.2023

4. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen (1) Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Nach der Formulierung des(2) Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 fällt auch die Durchfuhr…

UZKArtikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.

ZK-25907.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 171 | Art. 259 | - 7.3.1. Prüfung vor Erteilung der Bewilligung Ist bei einem Antrag auf Bewilligung der pV…

ZK-25904.3. First In-First Out Prinzip (FIFO)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

4.3. First In-First Out Prinzip (FIFO) Das FIFO-Prinzip ist grundsätzlich anzuwenden, sofern der Anmelder nicht die Zuordnung der Veredelungserzeugnisse zu bestimmten Waren der vorübergehenden Ausfuhr beantragt. 4.4. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach pV 4.4.1. Handelspolitische Maßnahmen | UZK…

UZK-IAAbschnitt 2 Überlassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Überlassung Artikel 246 Aufzeichnung und Mitteilung der Überlassung der Waren (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Die Zollbehörden unterrichten den Anmelder von der Überlassung der Waren und vermerken die Überlassung der Waren zu dem betreffenden Zollverfahren; dabei geben sie mindestens die Nummer der…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…

UZK-DAKapitel 3 Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überlassung von Waren Artikel 153 Überlassung von Waren unabhängig von einer Sicherheitsleistung (Artikel 195 Absatz 2 des Zollkodex) Gilt das betreffende Zollkontingent vor der Überlassung von Waren, die Gegenstand eines Antrags auf die Gewährung eines Zollkontingents sind, nicht als kritisch, so hängt die…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

8. Unregelmäßigkeiten 8.1. Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK…