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3 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeugen. Als Probefahrten gelten auch: Fahrten zur Überführung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes, Gewerbsmäßige Fahrten zur Überführung unbeladener Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 oder N3 im Auftrag von Nutzfahrzeugherstellern oder Nutzfahrzeughändlern, Fahrten zur Überführung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Es handelt sich bei Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeugen um Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Ausstattung, insbesondere mit speziellen Messgeräten…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1991 fallen auch die Lieferung von KraftfahrzeugenidF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, im VergütungsverfahrenWege der Vergütung nach § 3 Z 312 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffen, wie:von der Normverbrauchsabgabe befreit (siehe…