3a.1a.4. Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen 3a.1a.4.1. Abgrenzung zum Verwendungseigenverbrauch Rz 482: Zu den anderen sonstigen Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke im Sinne des § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 gehören einerseits die unentgeltliche Erbringung reiner Dienstleistungen (zB Kantinenumsätze), andererseits aber…
3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…
1.1.2. Eigenverbrauch 1.1.2.1. Aufwandseigenverbrauch Rz 59: Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, sollen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. nicht unbesteuert bleiben. Dabei sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12…
4.1.10.6 Notwendiges Privatvermögen 4.1.10.6.1 Allgemeines Rz 602: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar (VwGH 17.1.1995, 94/14/0077); siehe Rz 4701 ff…
3a. Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) 3a.1. Zeitpunkt der sonstigen Leistung Siehe Rz 2608, Rz 2610, Rz 2618 und Rz 2619 bis Rz 2621. 3a.1a. Den sonstigen Leistungen gleichgestellter Eigenverbrauch. 3a.1a.1. Allgemeines Rz 475: Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß…
4.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien Rz 222d: Die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (zB Vielfliegerprogramm) für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonuswerte (zB Bonusmeilen) zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind, wenn der Arbeitnehmer diese Bonuswerte für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als…
…1356/76; VwGH 28.3.1990, 86/13/0182). Rz 467: Wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens veräußert, so ist dieser Vorgang zur Gänze steuerpflichtig, auch wenn eine anteilige Privatnutzung vorliegt (VwGH 29.1.1975, 1919/74; VwGH 10.7.1996, 96/15/0124; VwGH 10…
…kein Eigenverbrauch, kein Hilfsgeschäft) zuzuordnen. Wird der PC nur zB zu 5% unternehmerisch genutzt, ist eine Zuordnung zum Unternehmensbereich und somit ein Vorsteuerabzug nicht zulässig. Zur Privatnutzung von Gebäuden siehe Rz 1919a ff.; zu Körperschaften siehe Rz 1912b. Rz 1903: Zu beachten ist, dass im…
10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…
…arbeitgebereigenen PC (Laptop, Notebook, Desktop etc.) regelmäßig für berufliche Zwecke, ist für eine allfällige Privatnutzung kein Sachbezugswert anzusetzen. Eine Schulung im Auftrag des Arbeitgebers (zB Lernprogramm im Selbststudium) ist eine berufliche Nutzung. Der Verkauf des PCs an den Arbeitnehmer zu einem Wert, der mindestens dem…
9.1.3.20 Personenkraftwagen Rz 662: Die private Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Sachbezug) dar. Hinsichtlich der Bewertung siehe Rz 168 ff. Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Reparaturen am Fahrzeug des Arbeitnehmers, das auf einer Dienstreise…
0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…
…Ein Unternehmen stellt 2004 einem Arbeitnehmer einen PKW mit Anschaffungskosten von 51.000 Euro für dienstliche und private Fahrten zur Verfügung. Die Privatnutzung beträgt mehr als 500 km pro Monat. Die als unangemessen zu qualifizierenden Aufwendungen (AfA und sonstige Aufwendungen) betragen jährlich 4.500 Euro…
9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…
3.7.8. Berücksichtigung weiterer Umstände Rz 57: Die Aufzählung der Kriterien in § 2 Abs. 1 LVO ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten…
3.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung 3.2.5.1 Allgemeines Rz 75: Für Privatstiftungen als dem Grunde nach unbeschränkt Steuerpflichtige gilt wie für alle übrigen Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen der Grundsatz, dass Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften im Allgemeinen steuerlich berücksichtigt werden…
Dienstnehmerwohnung Rz 500: Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Dienstnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ausschließlich oder zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind (VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand…
22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…
…gilt auch, wenn sich der Anteil der unternehmerischen Nutzung eines von Beginn an für unternehmerische Zwecke angeschafften Gegenstandes erhöht. Beim besonderen Fall der Verwendung oder Zuordnung für nichtunternehmerische, unternehmensfremde Zwecke (zB Privatnutzung durch Funktionäre) wird die Gleichstellung mit Letztverbrauchern durch Besteuerung nach § 3 Abs. 2…
4.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) Rz 71: Die Bewirtschaftung kann sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch solche des Umlaufvermögens betreffen. Liebhaberei ist anzunehmen, wenn sich Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und…