RIS AI
5 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1653–1661Tagesmütter
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…überwiegend betrieblich verwendet wurde (VwGH 4.3.1986, 85/14/0131). Wird ein Telefon im Arbeitszimmer des Wohnhauses beruflich verwendet, erscheint ein Ansatz von 6.000 S (436,04 Euro) als Privatanteil für einen Erwachsenen und vier Kinder nicht unschlüssig (vgl. VwGH 20.12.1994…

LStR 2002 Rz 3675.9.16 Internet
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungswege zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten sind eine anteilige Provider-Gebühr sowie die anteiligen Leitungskosten (Online-Gebühren) oder die anteiligen Kosten für Pauschalabrechungen (zB Paketlösung für Internetzugang, Telefongebühr usw.)…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…den Gebühren und Anschaffungskosten (ev. AfA), der der beruflichen Nutzung entspricht, als Werbungskosten anzuerkennen? Ein beruflich benötigtes Handy ist steuerlich grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als ein beruflich benutztes stationäres Telefon in der Wohnung des Arbeitnehmers. Dementsprechend können Werbungskosten in Höhe anteiliger Gesprächsgebühren und der…

LStR 2002 Rz 3915.9.28 Telefon
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.28 Telefon Rz 391: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht…

LStR 2002 Rz 2144.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…BGBl. II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer ist kein Sachbezugswert zuzurechnen. Allein auf Grund der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Mobiltelefons ist die Zurechnung eines pauschalen Sachbezugswertes daher nicht gerechtfertigt…